Prozess Brändströmstraße: Stadt klagt gegen Bahn
Wuppertal · Es geht um hohen Schadensersatz aufgrund von Verzögerungen beim Brückenbau.
Seit Mitte 2018 rollen wieder die Autos über die Brücke an der Brändströmstraße. Die Bauarbeiten haben aber jetzt ein juristisches Nachspiel: Die Stadt Wuppertal zieht gegen die Deutsche Bahn vor Gericht. Die Verwaltung hat im Dezember Klage vor dem Verwaltungsgericht eingereicht. Ein Sprecher in Düsseldorf bestätigte gegenüber der WZ den Eingang zum 19. Dezember. Es gehe um die „Feststellung einer Haftung“. Wann verhandelt wird, steht aber noch nicht fest. Die DB wollte sich „aufgrund eines inzwischen laufenden zivilrechtlichen Verfahrens“ nicht äußern und auch die Stadt gibt keine Informationen heraus.
Grund für die Klage dürften nach WZ-Informationen aber die Probleme rund um die Baustelle sein. Die Bahn, so hieß es damals, habe sich nicht an Absprachen gehalten. Konkret sei zugesagt worden, dass sie während der Gleissperrung in den Osterferien 2017 die Oberleitungen kappt, damit eine von der Stadt beauftragte Firma mit den Vorarbeiten für den Brückenneubau beginnen kann. Doch die Bahn sagte damals kurzfristig ab, die Leitungen wurden nicht gekappt, die Vorarbeiten mussten in die Sommerferien verlegt werden – als eigentlich schon längst andere Arbeitsschritte erledigt werden sollten. Aufträge mussten neu ausgeschrieben, Abläufe angepasst werden. Das verursachte Mehrkosten, von denen sich die Wuppertaler Verwaltung offenbar zumindest einen Teil wiederholen will.
Forderung könnte bei hohem sechsstelligem Betrag liegen
Es dürfte um einen hohen sechsstelligen Betrag gehen. Im Verkehrsausschuss hatte die Stadt dazu bereits Anfang 2018 ausführlich Stellung genommen. Insgesamt waren die Kosten für den Neubau um 780 000 auf gut 3,2 Millionen Euro gestiegen. 550 000 Euro, so wurde im Ausschuss erklärt, fordere die Stadt von der Deutschen Bahn. Die Politik hatte damals Verständnis geäußert, aber auch Skepsis, dass die DB wirklich zahlen würde und wenn ja, wie viel. Eine Frage schon damals: Gab es Verträge oder nur mündliche Zusagen? Laut Hannelore Reichl vom Ressort Straßen und Verkehr habe es regelmäßig Baubesprechungen gegeben. Die Ergebnisse seien auch festgehalten worden.
Die Kosten seien aber jetzt noch gar kein Thema, so der Sprecher des Verwaltungerichts. Erstmal gehe es nur um die Feststellung, ob die Deutsche Bahn überhaupt haftbar gemacht werden könne. Es seien Fragen nach dem „Eisenbahnkreuzungsgesetz“ zu klären. „Auch hier am Verwaltungsgericht ist das ein eher seltener Fall.“
Und auch, wenn Stadt und Bahn in Düsseldorf vor Gericht im Clinch liegen: Bei anderen Projekten wie etwa dem Neubau der Brücke Kirchhofstraße müssen sie weiter zusammenarbeiten. Thorsten Warning, Leiter Konstruktiver Ingenieurbau im Rathaus, sagte der WZ deshalb, dass die Öffentlichkeit zwar vor allem die Probleme rund um die Brücke Brändströmstraße in Erinnerung habe, die Kooperation zwischen Stadt und DB in anderen Bereichen sehr gut funktioniert habe und noch funktioniere.