Gesundheitsamt Quarantäne-Anordnungen sind auch telefonisch wirksam

Schreiben der Stadt kommt oft erst viele Tage nach dem Anruf an.

Foto: dpa/Wernonika Peneshko

Wer positiv getestet wurde oder als Verdachtsfall gilt, muss in häusliche Quarantäne, darf seine Wohnung nicht mehr verlassen. Mehrfach erreichten die WZ Beschwerden, dass die schriftliche Anordnung dazu erst spät bei den Betroffenen ankommt. Gesundheitsdezernent Stefan Kühn betont aber: „Die Quarantäne-Anordnung ist rechtswirksam durch einen Anruf.“

Michael Fette (61) etwa erfuhr noch am Tag seines Tests von seinem Arzt, dass er positiv ist. Ein Mitarbeiter des Gesundheitsamts rief am nächsten Tag an, fragte nach Daten und erklärte auch, dass er nun unter Quarantäne stehe. Aber schriftlich bekam er das erst zehn Tage später mitgeteilt.

Eigentlich war er nur aus Rücksicht zu seinem Arzt gegangen. Denn kurz vor Beginn eines Bildungsurlaubs hatte er ein leichtes Kratzen im Hals, musste sich ständig räuspern. „Ich dachte, das kann ich den anderen Teilnehmern doch nicht zumuten“, erzählt der 61-Jährige. Vorsichtshalber ließ er den Test machen.

Und erfuhr, dass er tatsächlich infiziert war. Die Erkrankung schlauchte ihn: „Zwei Wochen habe ich nur geschlafen.“ Und auch danach fühlt er sich sehr erschöpft. Mögliche Kontaktpersonen hat er nicht nur dem Gesundheitsamt mitgeteilt, sondern auch selbst angerufen.

Frustriert war er, weil er glaubte, ohne schriftliche Anordnung die Corona-Warn-App nicht nutzen zu können, um Kontaktpersonen zu warnen. Die App braucht einen QR-Code oder eine Tan-Nummer, so verstand er die Anweisung in der App. Und diese Angaben finde er nur auf der schriftlichen Anordnung. „Wie nützlich ist eine teure technische Warnmöglichkeit, wenn diese nicht genutzt werden kann?“, fragt er empört.

Doch unter der angegebenen Telefonnummer in der App kann auch anrufen, wer keine schriftliche Anordnung hat, erfuhr die WZ bei einem Probeanruf. Der Anrufer erhalte dann eine Tan-Nummer, könne diese in die App eingeben. Die meisten Anrufer hätten noch keine schriftliche Anordnung, so die Auskunft einer Mitarbeiterin.

Über die Quarantäne entscheidet das Gesundheitsamt, die Anordnung verschickt das Ordnungsamt. Die Daten werden vom Gesundheitsamt ans Ordnungsamt gegeben. Carsten Vorsich, Leiter der Ordnungsamts, erklärt: „Das läuft mittlerweile voll automatisch.“ In der Nacht würden die Daten abgerufen, dann bis zum Morgen daraus schriftliche Anordnungen produziert, die ans Rechenzentrum gehen und von dort verschickt werden. Möglicherweise sei die Postzustellung nicht immer so zügig wie erwartet. Bei ihm seien keine Beschwerden angekommen, dass die Anordnungen spät ankommen.

Vorsich verweist auch auf die extrem angestiegenen Quarantäne-Fälle. Im September waren es noch 2538, im Oktober mit 7020 mehr als zweieinhalb mal so viel. Anfang Oktober gab es fast 4000 Personen in Quarantäne, am Mittwoch waren es 2316.

Grundlage für Quarantäne-Anordnungen ist das Infektionsschutzgesetz (§30). Verstöße gegen eine Quarantäne-Anordnung können mit einer Geld- oder Haftstrafe geahndet werden. Wer wegen Quarantäne einen Verdienstausfall hat, hat in der Regel Anspruch auf Entschädigung.