Denkmäler: „Die Vielfalt macht’s“
Maximilian Berkel ist beim BGV neuer Beauftragter für Denkmalschutz. Er spricht über neue Herausforderungen — und die Mauer am Döppersberg.
Im Zusammenhang mit dem Denkmalschutzjahr 1975 nahm sich auch der 1863 gegründete Bergische Geschichtsverein des Themas Denkmalschutz und -pflege an. Das neu gegründete Ressort wurde besonders durch Dr. Michael Metschies geprägt. Hans-Joachim de Bruyn-Oubuter setzte das begonnene Werk mit großem Engagement fort. Sein Tod hinterließ in der Abteilung Wuppertal des BGV eine große Lücke. Die Westdeutsche Zeitung sprach mit Maximilian Berkel, der dessen Nachfolge als Denkmalschutzbeauftragter in der Abteilung Wuppertal übernommen hat.
Einem Denkmalschutzbeauftragten dürften beim Stichwort Döppersberg doch die Tränen kommen, oder?
Maximilian Berkel: Dass es jetzt eckige Fenster werden, ist schade. Zumal es aus meiner Sicht keine rationale Entscheidung war. Allerdings ist für mich das Thema abgehakt. Vorbei ist vorbei. Zumal man nicht vergessen darf, dass es schon seit Jahrzehnten eckige Fenster gibt. Der Umbau von rund auf eckig erfolgte 1910.
Und was sagen Sie zur Mauer?
Berkel: Grundsätzlich muss ich sagen, dass ich den architektonischen Gedanken dahinter, ein antikes Mauerbild zu schaffen, nicht schlecht finde. Der Effekt greift aber noch nicht, da die Mauer erst altern muss. Allerdings halte ich es persönlich für eher unrealistisch, dass die Mauer abgerissen wird.
Wuppertal hat mehr als 4200 Denkmäler. Was macht die Stadt besonders?
Berkel: Nicht nur die hohe Zahl ist beeindruckend, sondern vor allem die Vielfalt. Man muss sich nur die unterschiedlichen Zeitschichten betrachten. Es reicht ein Blick aus der WZ-Redaktion. Man hat dort das Gebäude der Nationalbank, auf der anderen Seite die Schwimmoper und auch noch den Sparkassenturm hier stehen.
Das Denkmalschutzgesetz NRW hat, so Kritiker, den Ruf, strenger zu sein als die in anderen Bundesländern. Auch die Denkmalbehörde in Wuppertal wird oft kritisiert.
Berkel: Das sehe ich nicht so. NRW hat als letztes der alten Bundesländer solch ein Gesetz bekommen, nämlich 1980. Da spielten die Erfahrungen aus den anderen Bundesländern natürlich mit rein. Ich halte es aber nicht für zu strikt, es bietet durchaus Handlungsspielraum. Gleiches gilt auch für die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wuppertal, die diesen Spielraum ausnutzt. Man darf auch nicht vergessen, dass es immer um eine Fall-zu-Fall-Prüfung geht.
Das Thema Erneuerbare Energien stellt beim Denkmalschutz sicher eine Herausforderung dar.
Berkel: Auf jeden Fall. Ob es jetzt um Photovoltaik geht, Windräder in der Nähe von denkmalgeschützten Bauwerken — Stichwort Sichtachse — oder Dämmung. Wobei Letzteres oft kein Thema ist, aufgrund der Bauweise von damals. Da muss man nicht noch extra dämmen.
Viele Besitzer von denkmalgeschützten Häusern klagen trotzdem oft über die hohen Kosten und Einschränkungen, eben zum Beispiel bei der Genehmigung von Photovoltaik auf dem Dach.
Berkel: Keine Frage, es liegt dann eine optische Beeinträchtigung vor. Aber ein Hauseigentümer kann auf Unwirtschaftlichkeit plädieren. Es darf nicht Ziel sein, dass er dauerhaft Verlust macht. Andererseits ist auch nicht vorgesehen, dass er noch Gewinne draus zieht, wenn er eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert. Das muss geprüft werden: Braucht der Eigentümer wirklich so eine Anlage auf dem Dach?
Worin besteht dann Ihre Aufgabe?
Berkel: Ich sehe mich als Vermittler zwischen Eigentümer und Stadt. Dem BGV liegt der Erhalt der historischen Substanz am Herzen, deshalb sehen wir uns als neutraler Beobachter. Wir wollen die Untere Denkmalbehörde zum Beispiel bei Recherchen unterstützen zu möglichen neuen Denkmälern, aber auch Ansprechpartner für die Bürger sein.
Wie groß ist denn Ihr Einfluss?
Berkel: Zuerst muss man einmal sagen, dass die Zusammenarbeit mit der Stadt sehr gut ist. Aber wo es nötig ist, protestieren wir auch. Der Kalktrichterofen am Eskesberg ist so ein Beispiel, wo der BGV vehement gegen einen möglichen Abriss Stellung bezogen hat.
Wuppertal hat, wie viele andere Städte, ein Problem mit Schrottimmobilien. Darüber ärgert sich auch die Verwaltung, weil ihr oft die Hände gebunden sind. Wo sehen sie da Einflussmöglichkeiten?
Berkel: Aktuell gibt es in Thüringen den Fall Schloss Reinhardsbrunn. Da läuft ein Enteignungsverfahren vonseiten des Landes, weil sich der Besitzer nicht mehr kümmert. Wenn das erfolgreich ist, wäre das vielleicht auch ein Mittel für andere Länder und Städte.
Das könnte aber auch Kritik hervorrufen.
Berkel: Ja, aber es darf nicht sein, dass Eigentümer ein Denkmal verfallen lassen, um es dann abreißen zu können und mit dem Grundstück noch Geld zu verdienen. Allerdings ist eine mögliche Enteignung ein sensibler Bereich, schließlich geht es um einen Eingriff in die Grundrechte. Andererseits ist nun mal der primäre Gedanke, Historie zu erhalten. Ist das nicht mehr gegeben und der Gesetzgeber hat Möglichkeiten, gegen solche Eigentümer vorzugehen, dann sollte man das auch nutzen.