Springmann-Prozess Mutter will kämpfen, bis sie „richtigen Mörder“ findet

Düsseldorf · Am vierten Tag im erneuten Springmann-Prozess sagten die Ex-Freundin des Enkels und seine Mutter als Zeuginnen aus.

Das Ehepaar Springmann wurde im März 2017 in seinem Haus in Ronsdorf getötet.

Foto: Fries, Stefan (fri)/Fries, Stefan (fr)

Am vierten Tag im erneuten Springmann-Prozess hörte das Düsseldorfer Landgericht wieder Angehörige des Enkels als Zeugen: Seine Ex-Freundin (27), seine Mutter (55) und sein Vater (59) sagten aus.

Der Enkel (29) des Unternehmerpaars Christa und Enno Springmann wurde 2018 zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er nach Überzeugung des Gerichts seine Großeltern im März 2017 getötet hat. Sein mit ihm angeklagter Geschäftspartner (48) wurde freigesprochen. Doch der Bundesgerichtshof hob diesen Freispruch auf, jetzt verhandelt das Landgericht Düsseldorf neu gegen den Geschäftspartner. Der schweigt bisher.

Die ehemalige Freundin bestätigte die bisherigen Aussagen des Enkels, dass er ihr seinen Tagesablauf später so geschildert hatte, wie er auch vor Gericht aussagte. Darunter unter anderem, dass er nachmittags bei den Großeltern war, diese noch lebten, als er ging. Am nächsten Tag habe der Enkel sie vormittags weinend angerufen, sie habe ihn kaum verstanden. Sein Halbbruder habe das Telefon übernehmen und erklären müssen, dass die Großeltern tot sind. Erst später habe sie erfahren, dass sie gewaltsam ums Leben kamen. Der Zeugin kamen Tränen, als sie davon sprach, wie aufgelöst ihr Freund damals war.

Tränen kamen ihr auch, als sie von einem Gespräch mit dem jetzt angeklagten Geschäftspartner berichtete. Dieser habe sie nach seinem Freispruch um ein Gespräch gebeten. Und ihr versichert, dass er die Springmanns nicht getötet hat und auch der Enkel nicht. Sie wisse doch, dass dieser so etwas nicht könnte. Sie hatte damals den Geschäftspartner über den Tod der Großeltern informiert, er habe „schockiert“ reagiert, nach dem Wie und Warum gefragt, das sie aber nicht beantworten konnte.

Die Mutter bestätigt ebenso die Aussage des Enkels. Sie hatte damals die Haustür bei den Springmanns offen vorgefunden, die Polizei und ihren Sohn angerufen. Am Abend zuvor hatte sie ihren Sohn bei weiteren Verwandten getroffen – nach seinem Besuch bei den Großeltern. Dabei habe er nicht anders gewirkt als sonst, habe mit seiner kleinen Nichte und seinem jungen Hund gespielt. „Ihn hat nichts bedrückt, das hätte ich bemerkt.“ Und sie beteuert: „Ich kämpfe, bis ich sterbe, bis ich den richtigen Mörder finde.“

Der Vorsitzende Richter befragte sie auch ausführlich zu dem Kissen aus Enno Springmanns Schlafzimmer, auf dem dessen Blut und DNA des Geschäftspartners gefunden wurden. Die Mutter hatte den Springmanns im Haushalt geholfen und auch die Betten bezogen. Das Kissen habe sie am Freitag vor der Tat frisch bezogen, sagte sie, die Wäsche dafür aus der Waschküche geholt.

Der Vater des Enkels schilderte, wie er vom Tod seiner Eltern erfahren hat. Der Halbbruder des Enkels – ein älterer Sohn seiner Ex-Frau – habe ihn angerufen, er solle sofort zum Haus der Eltern kommen. Dort habe ihm ein Polizist mitgeteilt, dass seine Eltern tot sind. „Das hat mir das Herz aus der Seele gerissen“, beschrieb er seinen Schock.

Er sagte auch, dass Christa Springmann, seine Mutter, vor ihrem Tod schon seit Wochen besorgt wegen des Enkels gewesen sei. Sie habe die Befürchtung gehabt, dass er nicht studiert und das Geld komplett ausgegeben habe, was seine Großeltern ihm geschenkt hatten. Christa und Enno Springmann hätten deswegen Diskussionen gehabt.

Seinem Sohn, dem Enkel, habe er nach dem Tod der Eltern helfen wollen. Dieser habe überlegt, ob Kameras aus dem Burgholz-Tunnel beweisen könnten, wann er dort durchgefahren ist. Er habe Geld angeboten, um die Kamerabilder zu erhalten. „Ich wollte mein Letztes dafür geben, um den Mörder meiner Eltern zu finden“, sagte er.

Er habe nicht gewusst, dass sein Sohn unternehmerisch tätig war. Auch von dem jetzt angeklagten Geschäftspartner habe er nichts gewusst, ihn nicht gekannt und ihn beim ersten Prozess zum ersten Mal gesehen.