Die Discounter wollen mehr Platz für den Verkauf
Nach neuem Urteil gilt die Beschränkung auf 799 Quadratmeter Verkaufsfläche so nicht mehr.
Wuppertal. Peinlich genau wurde bis jetzt darauf geachtet, dass neue Supermärkte und damit vor allem auch zahlreiche neue Discounter-Vorhaben die Verkaufsfläche von 799 Quadratmeter nicht überschreiten. Doch damit ist nun offenbar Schluss.
Aktuell gehen bei der Stadt überhaupt keine Anfragen mehr ein, in denen sich die Discounter auf diese 799 Quadratmeter beschränken möchten. Zudem liegen derzeit 15 Anträge von Discountern vor, in denen sie darum bitten, aus dem Bestand heraus die Verkaufsfläche vergrößern zu dürfen. Die Stadt führt bereits Buch über diese Vorgänge.
Hintergrund ist eine geänderte Rechtsprechung zur Ermittlung und Anrechnung von Verkaufsflächen. Das geht zurück auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Stark vereinfacht geht es dabei darum, dass die als Nahversorger gekennzeichneten Betriebe mit weniger als 800 Quadratmetern Verkaufsfläche an vielen Standorten nun als großflächige Einzelhandelsbetriebe gelten. Das liegt daran, dass kleinere Flächen wie ein Backshop nun hinzugezählt werden können.
Folge ist, dass die deshalb als großflächige Einzelhandelsbetriebe zu wertenden Supermärkte und Discounter (sofern sie nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen) Vorbilder für weitere großflächige Ansiedlungen sein können.
In einem Papier der Verwaltung heißt es dazu, „dass gewachsene gewerbliche Strukturen erheblich unter Druck geraten, da mit Einzelhandelsansiedlungen das Bodenpreisniveau deutlich steigt.“ So entstehe auch die Gefahr, dass produzierendes und verarbeitendes Gewerbe verdrängt werden könne.
Die Discounter hingegen argumentieren mit gehobenen Ansprüchen der Kunden: Frischebereiche, Tiefkühlkost, Obst, Backwaren, breitere Gänge: Alles Anforderungen, die so erst nach und nach gewachsen seien. Die Stadt steht nun vor dem Problem, in jedem Einzelfall entscheiden zu müssen, ob ein Projekt dem Umfeld mehr schadet als nutzt.