Die Stellungnahme der Stadtverwaltung zum Haus Richter Beek
Die Stadtverwaltung wehrt sich gegen den Eindruck, das Ordnungsamt habe die Schließung des Traditionslokals zu verantworten. In einer Stellungnahme vom Freitagnachmittag heißt es, der Wirt habe genügend Optionen gehabt, im Dialog mit den Behörden weiterhin zu öffnen - auch ohne separaten Nichtraucherbereich.
Die Stellungnahme im Wortlaut:
Anders als im Artikel geschildert, verhindert weder das Ordnungsamt noch das Nichtraucherschutzgesetz die Durchführung von Jazz- oder sonstigen Veranstaltungen in Haus Richter oder anderswo.
Richtig ist, dass das Ordnungsamt aufgrund massiver Gästebeschwerden pflichtgemäß die Wirtsleute auf die Anforderungen des Nichtraucherschutzes hingewiesen hat. Ein Bußgeld gab es in dieser Sache nicht. Allerdings fiel bei der Gelegenheit auf, dass die personengebundene Konzession für das Lokal mit dem Tod der früheren Inhaberin erloschen war und daher von den Nachfolgern hätte neu beantragt werden müssen. Nachdem die Eigentümer jedoch erklärten, in der zum Jahresende geschlossenen Gaststätte ohnehin nur noch einzelne Veranstaltungen durchführen zu wollen, wurde dieses Anliegen durch so genannt Einzel-Gestattungen ermöglicht. Ein Bußgeld in geringfügiger Höhe musste allerdings für vier bereits ohne Konzession gelaufene Veranstaltungen verhängt werden.
Selbstverständlich hätte es den Wirtsleuten freigestanden, eine neue Konzession oder weitere Einzel-Gestattungen zu beantragen und, z.B. durch die Ausweisung eines Raucher-Clubs, die von Ihnen gewünschte Veranstaltungs-Atmosphäre unter Wahrung der gesetzlichen Anforderungen problemlos herzustellen. Dies wäre umso einfacher gewesen, als nach Aussage der Eigentümer ohnehin die Gäste "beinahe alle Raucher seien." Die Aussage, das Ordnungsamt habe einen Bereich für Nichtraucher gefordert, ist daher so nicht haltbar. Vielmehr hat das Ordnungsamt den Wirtsleuten die gewünschten Veranstaltungen ermöglicht und - nach Gästebeschwerden über Verstöße - auf die verschiedenen Möglichkeiten zur Umsetzung des gesetzlich vorgeschriebenen Nichtraucherschutzes hingewiesen.