Verbrauchertipp Digitale Stromzähler kommen
Verbraucherzentrale sagt, was die Kunden beachten müssen.
Bis 2032 erhalten alle Haushalte in Deutschland digitale Stromzähler. Sie können zudem unfreiwillig vernetzte Modelle bekommen, also Smart Meter. Diese sind wichtige Bausteine für das Energiesystem der Zukunft. Bestimmte Modelle wurden deshalb vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als „intelligente Messsysteme“ zertifiziert und werden nun in einem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren verbaut. Das kann für Verbraucher Probleme mit sich bringen. Denn obwohl Zusatzkosten entstehen, liegt die Einbauentscheidung nicht ihnen, sondern bei den Betreibern der Stromzähler. „Durchschnittshaushalte mit einem Jahresstromverbrauch unter 6000 Kilowattstunden müssen in der Regel nicht damit rechnen, schon in den kommenden Wochen und Monaten betroffen zu sein“, sagen die Experten der Verbraucherzentrale in Wuppertal.
Intelligente Messsysteme sind mehr als digitale Stromzähler: Erst kombiniert mit sogenannten Gateways, also Kommunikationsmodulen, die die Datenübertragung ermöglichen, werden digitale Stromzähler zu intelligenten Messsystemen. Die Messwerte können so ohne Ablesung vor Ort vom Messstellenbetreiber an den Energieversorger gesendet werden.
Widerspruch ist nicht möglich: Veranlasst wird der Einbau der Zähler durch den Messstellenbetreiber. Das ist nicht der Stromanbieter, sondern ein weiteres Unternehmen, in der Regel der örtliche Netzbetreiber. Spätestens drei Monate vor dem Einbau müssen Verbraucher individuell informiert werden. Einfach nur widersprechen können sie der Installation zwar nicht. Sie können diesen Zeitpunkt aber nutzen, um zu prüfen, ob ihnen ein anderer Messstellenbetreiber bessere Konditionen bietet und zu diesem wechseln.
Betroffen sein können im Grunde alle Verbraucher: Gesetzlich vorgeschrieben ist der schrittweise Smart-Meter-Einbau nur für Haushalte, die in den vergangenen drei Jahren im Schnitt mehr als 6000 Kilowattstunden Strom verbraucht haben. Als weitere Pflichteinbaufälle sind künftig Haushalte mit Photovoltaikanlagen oder Blockheizkraftwerken mit mehr als sieben Kilowatt elektrischer Leistung oder sogenannte steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wärmepumpen und Nachtspeicherheizungen, Stromspeichern sowie auch E-Autos vorgesehen. Für diese Gruppen sind die Pflichten aber noch nicht in Kraft gesetzt.
Für die jährlichen Kosten gelten gesetzliche Obergrenzen. Diese hängen vom Stromverbrauch oder der Leistung der stromerzeugenden Anlage ab. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Jahresverbrauch von 3600 Kilowattstunden kann zum Beispiel mit bis zu 40 Euro brutto pro Jahr zur Kasse gebeten werden, der Betreiber einer kleinen Solarstromanlage mit 60 Euro brutto. Zum Vergleich: Für analoge Zähler liegen die Kosten in NRW bei etwa 8 bis 14 Euro brutto.
Umbauten am Zählerschrank zahlen die Verbraucher. Solche Maßnahmen werden nicht nur ausnahmsweise, sondern durchaus in vielen Fällen durch den Zählerwechsel nötig. Die Rechnungen dafür können vierstellig ausfallen und gehen an die Grundstückseigentümer. Eine Kostenübernahme- oder Härtefallregelung gibt es hier bislang nicht. Die Verbraucherzentrale NRW sammelt deshalb Scans solcher Rechnungen unter der Adresse energieberatung@verbraucherzentrale.nrw.