Hatzfelder Wasserturm Ein Wuppertaler Wahrzeichen verfällt
Wuppertal · Der alte Hatzfelder Wasserturm wird zum Sanierungsfall. Der Bürgerverein sorgt sich um die Zukunft des mehr als 120 Jahre alten Bauwerks.
Nicht nur im Logo des Bürgervereins Hatzfeld nimmt der alte Wasserturm eine prominente Rolle ein, auch als Landmarke im realen Leben ist das bereits 1904 errichtete Wasserreservoir – gemeinsam mit dem 1986 in Betrieb gegangenen neuen Wasserturm – eine wichtige Landmarke und ein Erkennungszeichen für Hatzfeld. Dabei ist der Zustand des unter Denkmalschutz stehenden Turmes alles andere als vorzeigbar. Der Grund: Der Eigentümer lässt das Bauwerk verkommen.
Von Ferne mag das unter Denkmalschutz stehende Bauwerk noch recht solide aussehen. Nähert man sich dem Grundstück, fällt der heruntergekommene Zustand sofort ins Auge. Der Eingangsbereich „Zum Alten Zollhaus 33“ ist mit Absperrgittern versperrt, der Garten ist verwildert, Metallteile liegen wahllos in der Gegend herum, von der Fassade blättert die Farbe ab.
Für den Bürgerverein Hatzfeld ist der bedenkliche Zustand des Wasserturms seit Jahren ein Ärgernis. An der Erhaltung der Substanz zeige der Eigentümer, der das Bauwerk Ende der 1980er Jahre übernommen hatte, leider kein Interesse, sagt der 2. Vorsitzende des Bürgervereins, Michael Telian. Erst vor Kurzem habe sich der Bürgerverein in der Angelegenheit an die Stadtverwaltung gewandt. „Das Stadtentwicklungsressort konnte uns leider wenig Neuigkeiten mitteilen“, bedauert Telian, der als Amtsleiter im Haupt- und Personalamt selbst bei der Verwaltung tätig ist.
Der Alte Hatzfelder Wasserturm wurde 1904 unter Leitung des Barmer Stadtbaumeisters Julius Dicke errichtet, er war ein wichtiger Bestandteil in der Trinkwasserversorgung der damals noch selbstständigen Stadt Barmen. Die damalige Bahnstrecke Loh-Hatzfeld hatte unter dem Turm ihren Endpunkt. Der in Ziegelbauweise erbaute Wasserbehälter war ursprünglich 46 Meter hoch und wurde 1953 umfangreich restauriert.
In den 1980er Jahren dachte man über einen Ersatz des Turmes nach und errichtete ihm gegenüber den neuen Hatzfelder Wasserturm. Er hat mit einem Fassungsvermögen von fast 2500 Kubikmetern ein deutlich größeres Volumen als sein Vorgänger. Der Wasserbehälter hat zwei Kammern und wurde 1986 in Betrieb genommen. Ursprünglich sollte der alte Wasserturm ähnlich wie der alte Wasserturm auf Lichtscheid gesprengt werden.
Verschiedene Ideen für eine Nachnutzung
Mitte Januar 1988 wurde der alte Wasserturm als Baudenkmal unter Denkmalschutz gesetzt. 1989 wurde das Bauwerk für eine „fünfstellige D-Mark-Summe“ an seinen jetzigen Besitzer verkauft, erinnert sich Telian. Nach derzeitigen Erkenntnissen lebt er in Chile. Offenbar hatte der Eigentümer zumindest zeitweise versucht, die Immobilie zu verkaufen. Das scheiterte nach Angaben von Telian aber offenbar an „horrenden Preisvorstellungen“.
In der Diskussion um eine Nachnutzung des Wasserturms waren verschiedene Ideen in die Runde geworfen worden – etwa die Entwicklung zu einer Wohnimmobilie, eine gastronomische Nutzung oder auch die Ansiedlung einer Sternwarte. Vor dem Hintergrund der gestiegenen Baukosten und der wirtschaftlich angespannten Lage scheinen solche Pläne derzeit doch recht illusorisch. Der Bürgerverein habe in dieser Sache leider „keine Einflussmöglichkeiten“, bedauert Telian.
Im Internet findet sich zwar noch ein von dem Eigentümer namentlich bezeichneter Blog-Eintrag, der Entwurfsskizzen vorlegt, wie der Turm für die Wohnbebauung genutzt werden könnte. Dort wird unter anderem auf bestehende Baugenehmigungen aus den Jahren 1999 und 2001 verwiesen und dargelegt, wie das „Wohnen über den Wolken“ auf einer Fläche von 180 Quadratmetern aussehen könnte. Auch ein Anbau für zwei Doppelgaragen und einem Einstellplatz ist dort vorgesehen. Die Informationen sind nach Angaben von Telian aber veraltet, die Baugenehmigungen nicht mehr gültig.
In dem Blog-Eintrag wird darüber berichtet, dass mit der Sanierung des Turmes bereits begonnen worden sei. So seien bereits neue isolierverglaste Holzsprossenfenster eingebaut worden und der Turmschaft neu verputzt worden. Als Preisgebot wird auf Verhandlungsbasis eine Summe von 348 000 Euro abgerufen.
Bei der Stadtverwaltung verweist man in der Sache auf das Recht am Eigentum. Zwar heißt es im Grundgesetz „Eigentum verpflichtet“ (Artikel 14, Absatz 2). In der Praxis greift die Verwaltung aber erst dann ein, wenn akute Gefahr für Leib und Leben bestehen. Aus Gründen des Datenschutzes darf die Stadtverwaltung auch dem Bürgerverein die aktuellen Kontaktdaten für den im Ausland lebenden Besitzer nicht mitteilen.
Da es sich bei dem alten Wasserturm aber um ein Denkmal und mithin Kulturgut handelt, habe man etwas mehr Einflussmöglichkeiten und könne den Eigentümer zumindest dazu anhalten, den „Status quo zu erhalten“, sagte Pressesprecherin Ulrike Schmidt-Keßler. Mit Ordnungsverfügung könne man zudem den Eigentümer zumindest etwas unter Druck setzen, müsse jedoch berücksichtigen, wie dessen finanzielle Möglichkeiten aussehen. Grundsätzlich setze man auf Kooperation mit den Eigentümern der Immobilien – und wolle nun über die Untere Denkmalbehörde auch in diesem Fall noch einmal das Gespräch mit dem Besitzer suchen.