Dreieinhalb Jahre für Betrug mit Nachhilfe
Zu dreieinhalb Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betrugs hat das Landgericht gestern den 24-Jährigen verurteilt, der mit einer Nachhilfeschule das Jobcenter um knapp 114 000 Euro betrogen hat. Er rechnete zahlreiche Nachhilfestunden mit dem Jobcenter ab, die nie erteilt wurden.
Er begann sein Geschäft legal, baute seine Nachhilfeschule aus, eröffnete weitere Filialen, auch weil er erfolgreich neue Kunden warb. Doch irgendwann nutzten er und seine Mitarbeiter aus, dass nie kontrolliert wurde, ob die Stunden auch stattfanden.
Das habe es ihm leicht gemacht, so der Vorsitzende Richter. Er verstehe, dass das Jobcenter nicht jede Stunde prüfen könne, aber bei der Zulassung sollten Schulen und Lehrer kontrolliert werden.
Der Mangel an Kontrolle trug zu einer vergleichsweisen milden Strafe bei, ebenso wie das umfassende Geständnis des Angeklagten und seine Hilfe bei der Aufklärung: „Sie waren ein Musterangeklagter“, so der Vorsitzende Richter.
Dieses Verhalten honorierte das Gericht, indem es den 24-Jährigen vorläufig von der Haft verschonte. Bis zum Haftantritt muss er sich einmal pro Woche bei der Polizei melden. Nachdem er bereits elf Monate in Untersuchungshaft saß, kann er darauf hoffen, dass er seine Strafhaft direkt im offenen Vollzug antreten darf. kati