Bezirksvertretung E-Scooter sind in Wuppertal-Langerfeld nicht willkommen

Wuppertal · Politiker bitten die Stadtverwaltung, eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis für Verleihsysteme nicht ohne weitergehende Vorgaben zu erteilen.

Umstritten: E-Scooter im Stadtgebiet.

Foto: Sven Hoppe/dpa/dpa-tmn/Sven Hoppe

Die Bezirksvertretung Langerfeld/Beyenburg steht gewerblichen Verleihsystemen für Pedelecs und E-Scootern im Stadtbezirk kritisch gegenüber. In einem gemeinsamen Antrag von SPD, CDU, Die Linke und Freie Wähler bittet sie die Stadtverwaltung, eine entsprechende Sondernutzungserlaubnis für Verleihsysteme nicht ohne weitergehende Vorgaben zu erteilen.

Besonders das Bereitstellen und Abstellen nach dem Free-Floating-System ist der Bezirksvertretung ein Dorn im Auge. Und ganz besonders im Bereich des Marktplatzes, der Kirchplätze, rund um den Stausee und entlang der Wupper wird eine Aufstellung abgelehnt. Dem Argument der Umweltfreundlichkeit folgt man nicht. Die Bezirksvertreter aus dem Osten Wuppertals bezweifeln, mit derartigen Fahrzeugen im Verleihbetrieb einen wichtigen Schritt zur Erreichung der Klimaziele gehen zu können.

„Der umweltfreundliche Charakter ist mehr als fraglich“, heißt es in dem Antrag. „Gerade eine Anbindung zum letzten Kilometer bedeutet in den Wohngebieten, dass dort die Fahrzeuge bei Erreichen eines je individuellen Zielortes einfach abgestellt werden. Dieses flexible Abstellen ohne ausgewiesene Zonen im Außenbereich führt unseres Erachtens dazu, dass die Fahrzeuge quer im Stadtbezirk verbleiben oder mittels anderer Fahrzeuge vom Vermieter eingesammelt werden müssen.“

Mit Ausnahme der beiden Vertreter der Grünen und des Vertreters der AfD stimmten alle anderen Bezirksvertreter dem Antrag zu. Ute Eichler-Tausch (Grüne) regte an, erst einmal die Erfahrungen in Elberfeld und Barmen nach der Einführung eines Verleihsystems abzuwarten. Eine pauschale Ablehnung gehe rein rechtlich gar nicht. Sie sprach sich dafür aus, den Antrag zu verschieben. Bezirksbürgermeister Andreas Bialas (SPD) verwies darauf, dass der Antrag den Scootern ja kein grundsätzliches Stopp entgegen stelle und verwies auf den Passus der weitergehenden Vorgaben.