EC-Karte weg: Letzte Hoffnung Sammelklage

Im Februar wurde einer Wuppertalerin (79) erst die EC-Karte gestohlen, dann verschwanden 1000 Euro von ihrem Konto. Die Chancen, das Geld wiederzubekommen, sind gering.

Wuppertal. Im Februar dieses Jahres hatte Marga Z. (Name von der Redaktion geändert) gleich doppelt Pech. Erst wurde ihr auf einer Einkaufstour in Elberfeld das Portemonnaie gestohlen. Und dann wurden am selben Tag von ihrem Konto auch noch 1000 Euro abgehoben. Ärger genug sollte man meinen. Doch die Pechsträhne der 79 Jahre alten Wuppertalerin setzte sich im März fort. Da bekam sie Post von ihrer Bank. In perfektem Juristendeutsch wird der Frau darin klargemacht: Die 1000 Euro bekommt sie nicht zurück.

Die Banker verweisen darauf, dass es technisch nicht möglich sei, mit einer EC-Karte ohne passende Geheimnummer (Pin) am Automaten Geld zu bekommen. Fatal für Marga Z.: Die Kripo hat für den Tattag zwar eine ganze Serie von Taschendiebstählen in der Elberfelder City aufgelistet. Für jenen Februartag gibt es allerdings keine Hinweise auf Skimming-Machenschaften. Damit hat Marga Z. schlechte Karten.

Solange sie nicht nachweisen kann, dass ihre Pin-Nummer an jenem Tag ausgespäht worden ist, geht die Bank davon aus, dass das Opfer die Pin irgendwo im gestohlenen Portemonnaie, wahrscheinlich auf der Rückseite der EC-Karte notiert hatte. Marga Z. weist das zurück: „Ich habe in einem Notariat gearbeitet. So etwas tue ich nicht. Ich kenne mich mit Zahlen aus.“

Doch die Rechtsprechung lässt wenig Hoffnung: Die Bank der Wuppertalerin verweist auf ein Gutachten gestütztes Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahr 2004. Und das besagt, dass der bestohlene Kunde beweisen muss, dass die Diebe und mutmaßlichen Kontoplünderer eben nicht über die Geldbörse an die Pin-Nummer gelangten (sogenannter Anscheinsbeweis).

Eine kleine Chance gibt es noch: Laut Markus Feck, Finanzjurist bei der Verbraucherzentrale NRW, ist am Oberlandesgericht Frankfurt derzeit eine Sammelklage anhängig, die Zweifel am Sicherheitssystem der EC-Karten thematisiert. Im Juni sind neue Termine geplant. In diesem Oktober wird das Grundsatzurteil des BGH fast sieben Jahre alt sein.

In dieser Zeit — da sind sich die Experten eigentlich einig — sind die Skimming- und Betrugsmethoden bandenmäßiger EC-Karten-Betrüger immer raffinierter geworden. Feck zur WZ: „Es wäre schon ein Erfolg, wenn wir neue und damit aktuelle Gutachten zu den Sicherheitsstandards auf den Weg bringen würden.“ Keine Frage: EC-Karten-Betrüger Die 79 Jahre alte Marga Z. hat ihre 1000 Euro jedenfalls noch nicht abgeschrieben: „Dann werde ich das Urteil mal abwarten.“