Eigenen Sohn totgeschüttelt: Haftstrafe ist rechtskräftig

Wuppertal. Im vergangenen Mai hat das Landgericht einen dreifachen Familienvater (29) wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Der Mann hatte gestanden, zu Ostern 2011 seinen sechs Wochen alten Sohn zu Tode geschüttelt zu haben, war gegen das Urteil in Revision gegangen.

Die hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt verworfen. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Angesichts des schreienden Babys, Schlafmangels und akuter Zahnschmerzen habe der Vater die Nerven verloren und versucht, das Kind durch Schütteln zum Schweigen zu bringen. Laut Urteil habe der Mann gewusst, was er damit bei einem Säugling anrichten kann. Wie berichtet, haben die Eltern nach der Tat geheiratet und eine Tochter bekommen. Schon seit 2002 hat das Paar einen ersten gemeinsamen Sohn. Im Prozess hatte das Gericht an den Angeklagten appelliert, seine Psychotherapie weiterzuführen. Kontrollen und Begleitung durch das Jugendamt reichten nicht aus, hieß es unter anderem. Damals gab es seitens des Jugendamts die Weisung, dass der Vater nie mit der neugeborenen Tochter allein gelassen wird. spa