Oberverwaltungsgericht hat entschieden Eilantrag gegen Ikea-Baugenehmigung ist erfolglos
Wuppertal. Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit unanfechtbarem Beschuss vom 26. September 2016 einen Eilantrag gegen die Baugenehmigung für das Einrichtungshaus Ikea in Oberbarmen abgelehnt.
Anwohner der Zufahrtstraße klagen zurzeit vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Baugenehmigung zur Errichtung und zum Betrieb des Einrichtungshauses. Der Eilantrag zielte darauf, die Ausnutzung der Baugenehmigung bis zur Entscheidung über die Klage vorerst zu verhindern.
Zur Begründung ihrer Klage und des Eilantrags machen die Anwohner insbesondere geltend, das Vorhaben verstoße wegen des mit ihm verbundenen Verkehrsaufkommens gegen das sog. Gebot der Rücksichtnahme. Sie befürchten eine wesentliche Verschlechterung der Erschließungssituation ihrer Grundstücke und unzumutbare Lärmbelastungen. Die Ergebnisse der dem Bebauungsplan zugrunde liegenden Verkehrsuntersuchung greifen sie dabei ebenso in Einzelheiten an wie die eingeholte schalltechnische Untersuchung.
Das Einrichtungshaus eröffnet am kommenden Donnerstag seine Wuppertaler Filiale.