Fall Talea: Verurteilung der Pflegemutter ist rechtskräftig
Wuppertal. Das Urteil im Fall des am 18. März 2008 zu Tode gekommenen PflegekindesTalea ist rechtskräftig. Wie berichtet, war im Januar dieses Jahres dieEx-Pflegemutter (39) der Fünfjährigen wegen gefährlicher Körperverletzungmit Todesfolge und Misshandlung von Schutzbefohlenen zu acht Jahren Haftverurteilt worden.
Der Bundesgerichtshof hat die Revision der Nebenklage -sie vertritt die leiblichen Eltern der Fünfjährigen - und derVerteidigung - sie hatte Freispruch gefordert - zurückgewiesen. Wieberichtet, hatte die Staatsanwaltschaft im Prozes elf Jahre Haft wegenTotschlags gefordert, ihre Revision dann aber zurückgezogen. Die 39 Jahrealte Ex-Pflegemutter des Mädchens befindet sich weiterhin in Haft.
DerFall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. So hatte dieStaatsanwaltschaft zwischenzeitlich auch gegen das Jugendamt wegen desVerdachts der fahrlässigen Tötung durch Unterlassen ermittelt. Das Verfahrenwurde eingestellt, im Prozess negierte das Gericht jede strafrechtlicheVerantwortung seitens des Jugendamtes. Dennoch hat die Stadt ihreKontrollmechanismen nachgebessert. Wie berichtet, sollen Pflegeelternkünftig unter anderem gebeten werden, den jeweiligen Kinderarzt bei Anfragendes Jugendamtes von der Schweigepflicht zu entbinden. spa