Feuer in der Duschwanne: Bußgeld bestätigt
69-Jähriger muss 323,50 Euro zahlen. Entscheidung des Amtsgerichts nicht rechtskräftig.
Wuppertal. Entscheidung im Bußgeldverfahren um ein Holzfeuer am Klingelholl in Barmen: Laut Amtsgericht muss ein 69 Jahre alter Mann ein von der Stadt verhängtes Bußgeld in Höhe von 300 Euro plus 23,50 Euro Bearbeitungsgebühr bezahlen. Wie berichtet, hat der 69-Jährige im vergangenen August in einer ausrangierten Duschwanne im Hof seines Hauses ein Feuer gemacht. Durch dessen meterhohe Flammen und den Funkenflug sollen Nachbarn belästigt worden sein. Wegen Verstoßes gegen das Landesimmissionsgesetz schickte die Stadt den Bußgeldbescheid. Dagegen hatte der 69-Jährige Einspruch eingelegt, was insgesamt vier Gerichtstermine, von denen der Mann einem fernblieb, zur Folge hatte.
Rechtskräftig ist die Entscheidung des Gerichts noch nicht. Der 69-Jährige kann noch Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht einlegen. Bei Rechtskraft muss der Mann nicht nur das dreistellige Duschwannen-Knöllchen, sondern auch die Kosten des Verfahrens bezahlen. Dazu gehören dann auch die Auslagen der zum Teil von ihm selbst benannten Zeugen. spa