Frau (27) falsch enthaart - Wuppertalerin erhält 4000 Euro
Narben in der Intimzone: Kosmetikstudio muss 4000 Euro zahlen.
Wuppertal. Wegen einer fehlerhaften Enthaarung der Intimzone hat das Amtsgericht einer 27 Jahre alten Studentin 4000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Die Wuppertalerin hatte den Betreiber eines Kosmetikstudios in der Elberfelder City verklagt.
Dort war die Wuppertalerin vor vier Jahren erstmals erschienen, um sich im Schambereich die Behaarung entfernen zu lassen — dauerhaft. Ab Juni 2008 ließ sich die Studentin einmal im Monat die Haare in der Bikinizone per Impulslichttherapie (Xenonlicht) entfernen.
Doch ein gutes Jahr später — im September 2009 — fielen der Kundin Pigmentstörungen auf. Die Enthaarung in Elberfeld soll trotzdem fortgesetzt, laut Urteil sogar intensiviert worden sein. Im Dezember 2009 brach die junge Frau die Therapie ab, fragte ihren Hautarzt um Rat, der sie schließlich in eine Fachklinik für Hautkrankheiten überwies. Von einer Klage war da noch keine Rede. Erst, als das Kosmetikstudio eine außergerichtliche Einigung ablehnte, habe man sich Anfang 2011 zur Klage entschieden, sagt Viktoria von Radetzky, Fachanwältin für Medizinrecht.
Und das Amtsgericht Wuppertal stellte prompt schwere Behandlungsfehler fest. Die Kundin sei schlecht über die Risiken der Therapie aufgeklärt worden. Außerdem sei die Behandlung trotz Rötungen und Schmerzen der Kundin intensiviert worden.
Der Abbruch wäre laut Urteil richtig gewesen. Angesichts dauerhafter Schäden — Narben und weiße Hautflecken — erhöhte das Gericht das ursprünglich von der Rechtsanwältin geforderte Schmerzensgeld um satte 2000 Euro. Die Enthaarung soll etwa 400 Euro gekostet haben. Das Urteil (AZ: 94 C 28/11) ist noch nicht rechtskräftig.