Freispruch für Tätowierer: Sexuelle Nötigung nicht beweisbar
Angeklagter (28) sollte 15-Jährige missbraucht haben. Er wurde freigesprochen.
Wuppertal. Freispruch und Verfahrenseinstellung gegen Geldauflage — mit diesem Ergebnis ist am Donnerstag ein Prozess gegen einen Wuppertaler (28) vor dem Jugendschöffengericht zu Ende gegangen. Der Mann war wegen gefährlicher Körperverletzung und sexueller Nötigung angeklagt.
Laut Staatsanwaltschaft soll er im April 2012 einer damals 15-Jährigen in seiner Wohnung ein Schmetterlings-Tatoo ohne Einwilligung von deren Eltern in der Leistengegend gestochen haben. Zudem soll er — gewissermaßen als Gegenleistung — auf einmal von der 15-Jährigen sexuelle Handlungen gefordert haben.
Als die 15-Jährige sich dagegen wehrte, so die Anklage weiter, soll der 28-Jährige sie zunächst geküsst, dann auf einer Liege festgehalten und gegen ihren Willen im Intimbereich angefasst haben. Erst als das Mädchen laut um Hilfe rief, soll er von ihr abgelassen und sie gehen gelassen haben.
In der Verhandlung am Donnerstag war der Vorwurf der sexuellen Nötigung allerdings nicht zweifelsfrei zu beweisen — daher wurde der 28-Jährige in diesem Punkt freigesprochen. Was den Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung angeht, so muss der Mann seinem Opfer für das Tatoo 300 Euro zahlen — dafür wurde das Verfahren eingestellt.