Verbrauchertipp Gedeckelte Gebühren für SMS im Ausland

Wuppertal · Seit dem 15. Mai darf eine elektronische Nachricht höchstens sechs Cent kosten.

Sabine Spielmann Verbraucherzentrale

Foto: Verbraucherzentrale

Egal ob per Handy oder übers Festnetz: Telefonate aus Deutschland in andere EU-Länder kosten ab 15. Mai netto nur noch maximal 19 Cent pro Minute. Eine SMS darf ab dann für höchstens sechs Cent ohne Mehrwertsteuer versandt werden. „Die mobile Kommunikation wird durch die neuen Regelungen innerhalb der EU vereinfacht und preiswerter“, so Sabine Spielmann von der Verbraucherzentrale in Wuppertal.

Einheitliche Preisobergrenzen: Seit zwei Jahren gilt in der Europäischen Union der Grundsatz, dass die Nutzung vom Handy zum Telefonieren, Nachrichten senden und im Internet

surfen im EU-Ausland grundsätzlich nicht teurer sein darf als zu Hause. Mit der Festsetzung von Preisobergrenzen für Anrufe und SMS von daheim in die EU-Länder hinein ist eine weitere Hürde für die Vereinheitlichung der Kosten genommen.
Besonderheiten: Die Preisobergrenze gilt für Telefonate oder SMS, wenn die verbrauchten Einheiten nutzungsabhängig pro Minute oder pro SMS abgerechnet werden. Telekommunikationsunternehmen können zusätzlich spezielle Tarife anbieten, in denen die Preisobergrenze nicht berücksichtigt wird. Dies ist etwa der Fall, wenn Kunden einen Tarif buchen, der Gespräche sowie SMS ins EU-Ausland aber auch für Drittländer umfasst. Für solche speziellen Tarife können Anbieter die Preise weiterhin selbst festlegen. Auch bei Flatrate-Verträgen, die neben den EU-Ländern auch Auslandsgespräche in Nicht-EU Länder umfassen, müssen die Preisobergrenzen nicht beachtet werden. Dies ändert sich schlagartig, sobald die Minuten- oder SMS-Pakete der Flatrate aufgebraucht sind. Ab dann dürfen nur Kosten in Höhe der gedeckelten Preise berechnet werden. Kunden sollten für Auslandsgespräche rechtzeitig prüfen, ob ein Flatrate-Tarif für sie trotz Wegfall der Preisobergrenzen günstiger ist.

Nicht zwingend automatische Umstellung: Die Preisobergrenzen gelten ab dem 15. Mai. Bei speziellen Tarifen treten die neuen Regelungen abhängig vom Tarif erst nach Frist von zwei Monaten automatisch zum 15. Juli in Kraft.

Preisdeckelung gilt nicht für
Länder außerhalb der EU

Es besteht aber auch die Möglichkeit, direkt kostenfrei in den gedeckelten Tarif zu wechseln. Wer seinen speziellen Tarif beibehalten will muss dies seinem Telefonanbieter vor Fristablauf ausdrücklich mitteilen. Mobilfunkkosten außerhalb der EU: Telefonieren und Simsen in Länder, die nicht zur Europäischen Union gehören, können weiterhin sehr schnell ins Geld gehen. Die Preisdeckelung gilt nämlich nicht bei Verbindungen in Länder wie Thailand, der Schweiz oder der Türkei. Auch bei einer Kreuzfahrt auf hoher See oder während eines Flugzeug-Trips innerhalb der EU können die Kosten fürs Simsen und Surfen schnell explodieren, wenn sich das Handy über einen Satelliten in das Mobilfunknetz einwählt. Hierfür gelten bisher noch keine Preisobergrenzen.