Wuppertal Geschehen am AZ erneut vor Gericht

29-Jähriger wegen Widerstands angeklagt. Er sagt, er wollte verletzten Freund schützen.

29-Jähriger wegen Widerstands angeklagt. Er sagt, er wollte verletzten Freund schützen.

29-Jähriger wegen Widerstands angeklagt. Er sagt, er wollte verletzten Freund schützen.

Wuppertal. Mit acht Messerstichen hat im April 2015 ein 25-Jähriger aus der rechten Szene einen 54-jährigen Besucher des Autonomen Zentrums (AZ) an der Gathe lebensgefährlich verletzt. Er ist rechtskräftig zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Seit Dienstag steht ein 29-jähriger AZ-Besucher vor Gericht, weil er in dem turbulenten Geschehen danach die Polizei daran gehindert haben soll, das Gebäude zu betreten. Als Beamte ihn fixierten, soll er nach ihnen getreten haben.

Laut Anklage stellte er sich Beamten in den Weg, als sie in das Haus wollten. Da lag der Schwerverletzte in einem Flur des Autonomen Zentrums. Polizei und Rettungskräfte waren angerückt, alarmiert von der Meldung „Messerstecherei am AZ“. Der Angeklagte habe erklärt, die Rettungskräfte dürften hinein, die Polizei sei aber nicht erwünscht, berichtete ein Polizist (25) als Zeuge. Der Angeklagte habe zudem zehn bis fünfzehn Leute zu seiner Unterstützung zu sich gerufen.

Sie seien trotzdem ins Haus eingedrungen. Er habe dann den Angeklagten mit einer Kollegin nach draußen und zu Boden gebracht. Dabei habe er versucht, sich aus ihrem Griff herauszuwinden. Die Polizistin sagt, er habe nach ihnen getreten. Der Polizist meint, er habe sich nur herauswinden wollen.

Der Angeklagte ließ seine Verteidigerin für sich aussagen. Sie räumt für ihn ein, er habe sich tatsächlich den Beamten in den Weg gestellt. Aber nur, weil er verhindern wollte, dass die Sanitäter seinen verletzten Freund allein lassen. Denn während die Retter seinen Freund versorgten, sei plötzlich der Befehl gekommen „Sanis raus!“ „Mein Mandant war sehr verzweifelt“, sagte sie.

Er habe sich am Türrahmen festgehalten, „weil er diesen Tausch ,Polizei gegen Sanitäter’ für völlig unsinnig hielt.“ Draußen habe er sich gegen die Behandlung gestemmt, weil sie zum Teil sehr schmerzhaft gewesen sei. „Es ging ihm nicht darum, eine Auseinandersetzung mit der Polizei zu führen, sondern darum, seinem Freund zu helfen“, betonte sie.

Sie zog mehrfach den Sinn der Evakuierung in Zweifel, denn der Täter sei doch längst geflohen gewesen, was Zeugen der Feuerwehr mitgeteilt hätten. Der Polizist erklärte: „Wir gehen davon aus, dass er drinnen sein könnte, wenn wir nicht gesicherte Infos haben.“

Noch unklar ist, wer die Entscheidung traf, das Haus zu evakuieren — die Notärztin oder der Einsatzleiter der Polizei. Ein Sanitäter sagte aus, sie hätten in Ruhe begonnen, sich um den Verletzten zu kümmern, seien nicht gefährdet gewesen. Trotzdem könne er nachvollziehen, dass die später eingetroffene Notärztin möglicherweise darauf gedrängt habe, die Kollegen aus der für sie unübersichtlichen Situation herauszuholen. An einem zweiten Prozesstag am 5. Januar sollen noch weitere Zeugen, unter anderem der Einsatzleiter der Polizei gehört werden.