Gesetz erschwert digitalen Service
Das neue Datenschutzgesetz, das diesen Monat in Kraft tritt, könnte für Händler das Ende eines digitalen Angebots bedeuten.
Dass der Einzelhandel unter Druck ist wegen der Digitalisierung und der Konkurrenz aus dem Internet ist kein Geheimnis - viel mehr schon ein Gemeinplatz. Trotzdem gibt es nicht viele Angebote, die zeigen, dass es auch anders geht. Zwei davon findet man etwa in Elberfeld, ganz nah beieinander. Sowohl die Tannenberg-Apotheke am Robert-Daum-Platz als auch die Buchhandlung Klaus v. Mackensen wollen es ihren Kunden leicht machen. Sie nehmen Bestellungen deshalb auch per Messenger an. Beide nutzen dafür den Dienst Whatsapp, die Apotheke zusätzlich noch den Dienst „Threema“.
Aber Anna Marquardt, Mit-Inhaberin der Tannenberg-Apotheke, befürchtet, dass sie den Service bald aufgeben muss. Grund ist die neue Datenschutzgrundverordnung der EU, die am 25. Mai in Kraft tritt. Sie soll den Schutz der Privatsphäre verbessern, mehr Kontrolle über die eigenen Daten ermöglichen oder das „Recht auf Vergessenwerden“ stärken. Für Marquardt bedeutet das, dass der Bestell-Service vorerst unsicher ist. Denn die Künden müssten sich nach ihrem jetzigen Wissensstand mit der Nutzung ihrer Daten einverstanden erklären - da die Apotheke aber einen fremden Dienst nutzt, kann Marquardt gar nicht sicher sagen, was mit den Daten passiert.
Alternativ könnte sie auch auf eben diese Unsicherheit hinweisen und sich damit eine schriftliche Einverständniserklärung für die Datennutzung geben lassen. Aber dann müsste sie auch verhindern, dass Menschen, die das nicht unterschrieben haben, bei ihr bestellen. „Das geht aber gar nicht“, sagt sie. Denn derzeit kann jeder automatisch auf ihre Whatsapp-Verbindung zugreifen, der ihre Festnetznummer in seinem Handy gespeichert hat.
Marquardt ist bisher unsicher, wie es weitergeht. Sie sagt, es gebe noch wenig Definitives über die neue Gesetzeslage. Sie hofft auf Informationen und Hilfestellung von dem Apothekerverband und der Apothekerkammer. Zudem habe sie ihren Anwalt gebeten, sich zu dem Thema zu informieren.
Für sie wäre das ärgerlich, hat sie die Idee doch aus ihrer eigenen Situation heraus forciert: selbstständig, Kinder im Schulalter, eben wenig Zeit. Da es nicht wenigen so geht, werde das Angebot gut angenommen. Fünf bis 15 Bestellungen gingen täglich ein.
Auch Michael Kozinowski von der Buchhandlung Klaus von Mackensen bietet seinen Kunden die Bestellung per Whatsapp. Er sieht aber weniger Probleme mit der neuen Gesetzeslage — wohl auch weil Rezeptdaten noch empfindlicher sind als Buchbestellungen. Für Kozinowski bedeutet die Reform vor allem mehr Papierkram. Er muss etwa seine Lieferanten und Mitarbeiter unterschreiben lassen, dass die mit den Daten sachgemäß umgehen und die Unterlagen dann auch ordentlich verwahren. Er sieht auf alle Geschäfte, die mit Kundendaten bei Bestellungen zu tun haben, einen großen Verwaltungsaufwand zukommen.
Aber für ihn ist der Service eben wichtig. Für ihn steht die Frage im Raum: „Wie hält man die Kunden, wie schafft man es, dass man sich als unabhängiger Buchhändler behauptet gegen die Konkurrenz aus dem Internet?“
Deswegen kann man bei ihm online bestellen und wird per SMS oder Mail benachrichtigt, wenn die Bestellung da ist. Deswegen biete er schon seit mehr als einem Jahr die Bestellung per Whatsapp an.
Die Gesetzesänderung sieht Kozinowski gelassener als Marquardt. Auch weil er sich bereits gut vorbereitet sieht. Er habe ein gutes Buch zum Thema gelesen und sich so in das Thema eingearbeitet. „Ich kann das nur jedem empfehlen“, sagt er. Das Buch sei sehr gut aufgebaut und hilfreich. Außerdem habe er schon Seminare zu dem Thema besucht.
Auch für ihn ist der digitale Service wichtig — ebenso wie für seine Kunden. Am Wochenende kämen allein über Whats-app fünf bis zehn Bestellungen herein. „Das ist schon erstaunlich“, sagt er. Wenn auch noch nicht relevant für das Geschäft.