Finanzen Grundsteuer: Auch die Stadt Wuppertal verpasst die Abgabefrist
Wuppertal · Auch die Stadt Wuppertal hat die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung verstreichen lassen. Die Verwaltung beantragte eine Verlängerung.
Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 ausgelaufen. Wie jetzt aus einer Stellungnahme der Verwaltung vom 30. Januar hervorgeht, konnte auch die Stadt Wuppertal diese nicht für alle Grundstücke im städtischen Besitz einhalten.
Daher sei bereits vor einiger Zeit eine Verlängerung der Frist bei der Finanzverwaltung beantragt worden, heißt es. Eine Rückmeldung stehe jedoch noch aus.
Bei dem Schreiben der Stadt handelt es sich um eine Antwort auf einen offenen Brief des Eigentümerverbandes „Haus und Grund“ vom 26. Januar. Darin forderten die Verfasser die Verwaltung auf, zu erklären, ob die Stadt Wuppertal die Frist zur Steuererklärung für ihre Grundstücke einhalten kann.
Laut der Stellungnahme würden grundsätzlich rund 1250 städtische Grundstücke unter die Erklärungspflicht zur Feststellung der Grundsteuer fallen. Da die Grundstücke allerdings verschiedenen Nutzungszwecken unterliegen würden, sei es äußerst „zeitaufwändig“, zu klären, welche von ihnen tatsächlich steuerpflichtig sind, heißt es von Seiten der Stadtverwaltung.