Haftbefehl gegen 21-Jährigen abgelehnt: Messerstich in Notwehr?
Richter lehnt Haftbefehl gegen 21 jahre alten Wuppertaler ab.
Wuppertal. Der mutmaßliche 21 Jahre alte Messerstecher, der am Montag an der Berliner Straße in Höhe des Wupperfelder Markts einen 33 Jahre alten Mann lebensgefährlich verletzt hat, bleibt auf freiem Fuß. Grund: Nach Einschätzung des Haftrichters hat der Tatverdächtige in Notwehr gehandelt.
Der Haftrichter folgte nicht der Einschätzung der Wuppertaler Staatsanwaltschaft, die den 21-Jährigen wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung in Untersuchungshaft sehen wollte, sondern lehnte einen Haftbefehl mit dem Hinweis darauf ab, dass es keinen dringenden Tatverdacht gebe. Dies teilte am heutigen Mittwoch die Anwältin des 21-Jährigen, Manuela Lützenkirchen, mit.
Staatsanwältin Friedel Heuermann bestätigte dies und begründete die Entscheidung des Haftrichters auch damit, dass es eine Reihe widersprüchlicher Zeugenaussagen gegeben habe.
Der ganze Vorfall scheint kurios. Die beiden Kontrahenten kannten sich laut Heuermann nicht. Offenbar lösten provokante Blicke, die sich die beiden Männer zuwarfen, den Streit aus. Dann soll es zu einer Rangelei gekommen sein, in deren Verlauf der 21 Jahre alte Wuppertaler — er hat keinen Migrationshintergrund — seinem Kontrahenten ein Messer in den Oberkörper gestoßen hat.
Der lebensgefährlich verletzte 33 Jahre alt Mann — er hat einen Migrationshintergrund — musste notoperiert werden. Er schwebt nicht mehr in Lebensgefahr. Warum es zu dem folgenschweren Streit kam, ob wirklich nur Blicke der Grund waren, oder ob es andere Provokationen gab, konnte die Staatsanwältin am heutigen Mittwoch nicht sagen. Es steht auch nicht fest, wer denn nun mit der beinahe tödlichen Auseinandersetzung begonnen hat.
Der Fall ist allerdings noch nicht erledigt. Staatsanwältin Heuermann kündigte an, dass die Ermittlungen weiter gehen werden. Schließlich sei beinahe ein Mensch gestorben. Sie will weitere Zeugen hören und geht davon aus, dass sich auch noch Zeugen, die den Vorfall gesehen haben, melden werden.