Wuppertal Heinrich-Böll-Straße: Hochhaus ist neu verkleidet
Nachgehakt Unternehmen hat die Stadt wegen der Räumung 2017 verklagt.
Vor zweieinhalb Jahren mussten die rund 70 Bewohner des Hochhauses an der Heinrich-Böll-Straße in Langerfeld ziemlich plötzlich ihre Wohnungen verlassen. Ende Januar soll das Verwaltungsgericht Düsseldorf darüber entscheiden, ob diese Evakuierung rechtens war. Das Wohnungsunternehmen, das damals Intown GmbH hieß, hat gegen die Stadt geklagt.
Das Hochhaus ist aktuell noch eingerüstet. Das liege an Restarbeiten auf dem Dach, erklärt Robert Döring, Sprecher der Immobilienverwaltung, die inzwischen als All Sites Property Management firmiert. Die Restarbeiten bräuchten für längere Zeit mehr als 5 Grad Celsius. Spätestens im Frühjahr werde das Gerüst abgebaut. Bereits fertig ist die neue weiße Fassade des Hochhauses. „Um den brandschutztechnischen Vorschriften zu entsprechen, wurde die Fassade des Objekts komplett erneuert“, erklärt Robert Döring. Dazu sei „ein nicht brennbares Wärmedämmverbundsystem“ installiert worden, das zusätzlich die energetische Effizienz des Gebäudes erhöht hat.
Von den Mietern ist keine Auskunft zu bekommen. Nur wenige Türen öffnen sich beim WZ-Besuch, einzelne Bewohner geben lediglich kurz Auskunft – mal „alles Mist“ und mal „alles gut“. Ein Anwohner, der gerade das Haus verlässt, ruft verärgert im Vorbeigehen: „Das Gerüst steht schon seit drei Jahren, dabei ist alles fertig. Eine Katastrophe!“
Am 27. Juni 2017 mussten die Mieter innerhalb einer Stunde das Haus räumen. Die Stadt hatte nach dem verheerenden Feuer am 13./14. Juni im Grenfell Tower Hochhaus in London das Haus noch einmal überprüft. Und weil an der Fassade brennbarer Kunststoff entdeckt wurde, die sofortige Räumung angeordnet.
Wer nicht bei Verwandten und Freunden unterkommen konnte, den brachte die Stadt in städtischen Wohnungen unter. „Die Leute konnten aber immer wieder in Begleitung in ihre Wohnungen“, berichtet Stadtsprecherin Martina Eckermann. Auf diese Weise konnten die Ausquartierten frische Kleidung holen, ihre Pflanzen oder Aquarien versorgen. Die Stadt habe auch eine Vermittlungsstelle für neue Wohnungen eingerichtet. Denn es sei ja nicht klar gewesen, wie lange die Räumung dauern würde. Ein Teil der Bewohner habe davon Gebrauch gemacht. Das Unternehmen hat dann die Teile der Fassadenverkleidung entfernt, die von der Stadt beanstandet worden waren. Deshalb konnten die Mieter nach knapp einem Monat zurück in ihre Wohnungen.
Nach Auskunft des Verwaltungsgerichts argumentiert das Unternehmen, die schnelle Räumung sei unnötig, das verbaute Material gar nicht so feuergefährlich gewesen. Sollte das Verwaltungsgericht der Firma Recht geben, könnte diese Schadenersatzansprüche vor einem Zivilgericht geltend machen. Die durch die Räumung entstandenen Kosten wie Mietverluste und Baukosten habe die Firma dem Verwaltungsgericht gegenüber auf knapp 100 000 Euro beziffert. Weder die Stadt noch das Unternehmen wollen sich zu dem laufenden Verfahren äußern. Vom Ausgang des Verfahrens wird wohl auch abhängen, ob die Stadt ihrerseits Schadensersatzansprüche an das Unternehmen stellt. Diese Möglichkeit hatte Baudezernent Frank Meyer 2017 angeführt.