Herbringhausen: Stadt verbietet Betrieb von Kleinkläranlagen

Einige Nutzer haben zuletzt Briefe mit dem Bescheid von der Verwaltung erhalten. Die Regelung stößt auf Unverständnis.

Foto: G. Bartsch

Herbringhausen. Der Bürgerverein Herbringhausen kämpft weiter für die Kleinkläranlagen seiner Bürger, obwohl der Kampf wenig aussichtsreich erscheint. Inzwischen wurde in mehreren Fällen gerichtlich bestätigt, dass Kleinkläranlagen außer Betrieb genommen werden müssen und das Abwasser stattdessen mit dem rollenden Kanal abgeholt werden soll.

Andreas Zawierucha

In den vergangenen Wochen haben wohl mehrere Herbringhauser Bürger Briefe der Stadt bekommen, dass sie keine Erlaubnis mehr für den Weiterbetrieb ihrer Kleinkläranlagen bekommen. „Warum sollen wir funktionierende Anlagen stilllegen? Warum fehlt hier der politische Wille?“, ärgert sich Andreas Zawierucha, Vorsitzender des Bürgervereins Herbringhausen. Er verweist auf Nächstebreck und Beyenburg, wo der Weiterbetrieb solcher Anlagen genehmigt worden sei.

Frank Martin vom Umweltressort erklärt den Unterschied: „Wir lassen Kleinkläranlagen nur da zu, wo eine Entsorgung mit dem rollenden Kanal nicht ganzjährig möglich ist.“ Laut Gesetz dürfen die Anlagen nur dann betrieben werden, wenn sich das entsprechende Grundstück außerhalb des Zusammenhangs bebauter Ortsteile befindet, die Abfuhr technisch unmöglich oder unverhältnismäßig aufwändig ist, die gesonderte Abwasserbeseitigung dem Wohl der Allgemeinheit nicht entgegen steht und die Kleinkläranlage den anerkannten Regeln der Technik entspricht. Alle vier Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine weitere Genehmigung zu erhalten.

Von den 195 Kleinkläranlagen auf Wuppertaler Gebiet erfüllen 35 bis 40 diese Anforderungen nicht. „Die meisten Bürger, denen eine Untersagung droht, sollten inzwischen Post von uns bekommen haben“, sagt Frank Martin. Sobald sich ein Haus an einer normalen Straße befindet, sei eine Genehmigung unmöglich. Außerdem weist Martin darauf hin, dass es in Remscheid ausgewiesene Gebiete gebe, die ausschließlich über Kleinkläranlagen entsorgt werden. Für diese gebe es besondere Regeln. In Wuppertal gebe es solche Gebiete jedoch nicht. tah