Heute neuer Prozess um totes Baby
Es geht um die Schuldfähigkeit der angeklagten Mutter.
Wuppertal. Ab heute muss sich eine Frau aus dem Kongo wegen der Tötung ihrer neugeborenen Tochter vor dem Landgericht verantworten. Wie berichtet, hat der BGH die Verurteilung der 24-Jährigen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Totschlags aufgehoben. Die zentrale Frage im neuen Verfahren: War die junge Mutter zur Tatzeit schuldfähig oder nicht? Im ersten Prozess hatte eine Psychiaterin die Frau für vermindert schuldfähig erklärt. Im neuen Verfahren geht ein neuer Gutachter in seinem vorprozessualen Gutachten vom Gegenteil aus. Verbindlich ist das nicht. Auch die Erkenntnisse in der Hauptverhandlung müssen in die Beurteilung des Gutachters und des Gerichts einfließen.
Die 24-Jährige hat im erstenProzess - unter Ausschluss der Öffentlichkeit - ein Geständnis abgelegt. Ein komplette Beweisaufnahme erübrigt sich damit. Die Frau hat gestanden, kurz nach der heimlichen Geburt im Mai 2007 ihre Tochter erstickt, dann den Leichnam im Keller der elterlichen Wohnung versteckt zu haben. Nach dem Leichenfund befand sich die Frau sechs Wochen in U-Haft. Ohne Milderungsgründe sieht das Gesetz bei Totschlag eine Haftsrafe zwischen fünf und 15 Jahren vor. spa