Hilfestellung oder doch Gängelung?
Das Hochschulgesetz: Was bedeutet das für dich? — das wurde jetzt beim Asta diskutiert. Die Standpunkte gingen stark auseinander.
Seit dem 30. Januar sind die Hochschulen in NRW in Aufruhr. Das Eckpunkte-Papier der Landesregierung zur Novellierung des Hochschulgesetzes NRW, seit Mai durch den Referentenentwurf konkretisiert, wurde veröffentlicht. Während die eine Seite das Gesetz als Autonomiegewinn für die Hochschulen versteht, betitelt die andere Seite das Gesetz als „Gängelungsgesetz“ und wirbt mit Slogans wie #notmyhochschulgesetz in den sozialen Netzwerken.
Campus
Wuppertal
Was die Novellierung letztendlich für die Studierenden bedeutet, diskutierte der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) der Bergischen Universität am 5. Juni auf der AStA-Ebene. Eingeladen zur Podiumsdiskussion waren neben dem Rektor Prof. Lambert T. Koch, Moritz Körner als wissenschaftspolitischer Sprecher der Landtagsfraktion der FDP, Katrin Lögering, Koordinatorin des Landes-Asten-Treffens (landesweite Vernetzung aller Asten), und Stefan Brackertz, Experte für Hochschulen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft NRW (GEW).
Ein Reibungspunkt war die mögliche Wiedereinführung der Anwesenheitspflichten: Körner betonte, dass er die in Vorlesungen für sinnlos hielte. Dennoch wies er darauf hin, dass die Lehrenden vor Ort besser entscheiden könnten, ob eine Anwesenheitspflicht sinnvoll sei oder nicht. Koch pflichtete ihm bei: „Im Seminar können Anwesenheitspflichten durchaus sinnvoll sein, um den wissenschaftlichen Diskurs zu erlernen.“ Lögering widersprach, sie pochte darauf, dass Anwesenheitspflichten kein Garant für didaktisch gut aufbereitete Veranstaltungen seien. Auch von studentischer Seite wurde betont, dass Anwesenheitspflichten kein Selbstläufer für wissenschaftlichen Diskurs seien und es zwischen Dozierenden und Studierenden ein „brutales Machtgefälle“ gebe. Hinzu komme, dass manche Studierende etwa durch Familie oder Krankheit eingeschränkt seien und so benachteiligt würden.
Ein weiterer diskutierter Punkt waren die Studienverlaufsvereinbarungen, die den Hochschulen als Optionsmodell zur Verfügung stehen sollen. Darunter ist zu verstehen, dass Studierende, wenn sie nach drei Semestern nicht ein Drittel der Studieninhalte abgeschlossen haben, zu einem verpflichtenden Gespräch eingeladen werden, um Probleme im Studium zu thematisieren. Wenn die Prüfungen nicht innerhalb eines festgelegten Zeitraums bestanden sind, werden die Studierenden für die Prüfungen verpflichtend angemeldet. Koch sagte dazu: „Ich denke, dass diese Anreize dazu beitragen, den Erfolg im Studium zu erhöhen. Es ist allerdings immer die Frage, bei welchem Typ Studierenden das funktioniert. Diese Vereinbarungen können Struktur geben. Allerdings geht dies nur im Dialog mit den Betroffenen.“ Asten-Koordinatorin Lögering hingegen sieht diese Vereinbarungen als Drangsalierungsinstrument, das realitätsfern sei. Im studentischen Alltag gäbe es immer Situationen, in denen Prüfungen, verpflichtende Praktika mit hohen Leistungspunkten, nicht abgeschlossen werden könnten. FDP-Mann Körner betonte hingegen: „Die Studienverlaufsvereinbarungen sollen vor allem diejenigen ansprechen, die nicht aus Akademikerfamilien kommen, und Studienabbrüche verhindern.“ Brackertz (GEW) meinte, dass den Leuten, die es wirklich betreffe, dadurch nicht geholfen werde. Stattdessen würde man so studieren, dass man sich absichern könne und nicht nach dem, was einen tatsächlich interessiere.
Ein Punkt, der in Zukunft nur noch optional sein soll, ist die Viertelparität im Senat. Körner betonte direkt zu Beginn, dass die Professoren ein starkes Interesse hätten, die Viertelparität aufzuheben und dass dieses deshalb ein Optionsmodell im Gesetz sei. Gewerkschafter Brackertz widersprach, dass demokratische Grundvoraussetzungen notwendig seien, um gute Entscheidungen treffen zu können. Ein Streichen der Viertelparität würde die Mitbestimmung der Studierenden immens beschneiden. Koch sagte letztlich: „Wir müssen den Leuten zutrauen, dass sie vor Ort richtig entscheiden. In Wuppertal gibt es eine gute Diskussionskultur und die Tendenz ist, dass die Viertelparität bei uns bestehen bleibt.“
Die Meinungen differieren, das wurde den gesamten Abend über deutlich. Es bleibt demnach spannend, wie sich der Gesetzesentwurf weiterentwickelt und welche Auswirkungen das Gesetz auf die Universität Wuppertal haben wird.