Höhner-Sänger muss Dienstag nicht vor Gericht erscheinen
Wuppertal. Aufatmen am Wuppertaler Amtsgericht: Das publikumswirksame Verfahren gegen den Sänger der kölschen Karnevalsrocker „Höhner“ am 24. Juli findet zwar statt — aber aller Vorraussicht nach ohne die Hauptperson Henning Krautmacher.
Wie berichtet, hat der 55-Jährige gegen ein 115-Euro-Knöllchen des Wuppertaler Ordnungsamts Einspruch eingelegt und hatte deshalb bereits im April einen Termin vor dem Amtsgericht. Einen zweiten wird es nicht geben. Krautmachers Anwalt Joachim Hoepner hat beantragt, dass sein prominenter Mandant am 24. Juli nicht erscheinen muss. Dem Antrag wurde stattgegeben.
Der Fall dürfte auch beim allgemein erwarteten Nichterscheinen des Barden für Schlagzeilen sorgen. Bekanntlich wurde der Düsseldorfer Rechtsmediziner Prof. Dr. Wolfgang Huckenbeck mit dem Abgleich des Fotos aus der Überwachungskamera — es zeigt nur den Unterkiefer des Fahrers — mit dem realen Krautmacher-Kopf beauftragt. Am 24. Juli soll er dem Gericht sein Ergebnis vortragen. Wie berichtet, soll Krautmacher am 25. September 2011 mit einem Toyota auf der A 1 (Höhe Raststätte Kucksiepen) zu schnell gewesen sein — statt mit den erlaubten 80 mit Tempo 102 in Richtung Kölner Heimat. Das sagt zumindest das Wuppertaler Ordnungsamt.
Beim ersten Gerichtstermin in Wuppertal hatte Krautmacher gesagt: „Ich kann mich an eine solche Fahrt nicht erinnern.“ Ansonsten war der Sänger ganz cool, gab unter anderem der Protokollantin ein Autogramm. Solche Einlagen wird’s am 24. Juli in Wuppertal wohl nicht geben. Wuppertaler, die Krautmacher und die Höhner live erleben wollen, müssen in diesem Jahr reisen — ein Auftritt auf der Hardt ist bislang nicht geplant. Immerhin: Am 25. August spielt die Band in Essen, am 31. August in Ennepetal. spa