Verbrauchertipp Hohe Zuschüsse für erneuerbare Energien im Heizungskeller

Wuppertal · Vorausschauende Planung zielt nicht nur auf Fördermittel ab.

Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang des Jahres höhere Zuschüsse erhalten.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang des Jahres höhere Zuschüsse erhalten: Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt der Staat im günstigsten Fall – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. Die erhält allerdings nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt. „Grün ist Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket“, sagt Marlene Pfeiffer, Leiterin der Verbraucherzentrale in Wuppertal.

So ist die neue Förderung gestaffelt: Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).

Sonderprämie für Ölheizungsaustausch: Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozentpunkte, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war.

Marlene Pfeiffer

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Auch erste Schritte werden unterstützt: Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von 20 Prozent.

Nicht nur an den Heizungskeller denken: Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft nur effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen, Gaskessel und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger, sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger gefördert als bislang.

Gut planen, aber nicht zu lange zögern: Wer erst nach 2002 in sein Eigenheim gezogen ist, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist. Dann gilt nämlich eine gesetzliche Austauschpflicht – und damit ist jegliche Förderung ausgeschlossen.