Gericht Hund verwahrlost — Besitzer verurteilt

Der 72-Jährige wurde im April 2015 zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seinen kranken Spitz Micky nicht behandeln ließ.

Foto: Uwe Schinkel

Wuppertal. Weil er seinen Spitz Micky so schwer vernachlässigt hatte, dass der Hund blind, orientierungslos und todkrank war, wurde der damals 71-jährige Dieter S. im März 2015 vom Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3200 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil hatte der Hundehalter Berufung eingelegt — jedoch nicht mit dem gewünschten Erfolg. Der Wuppertaler plädierte auf Freispruch, das Landgericht entschied sich jedoch für eine Reduzierung der Geldstrafe auf 1200 Euro.

Laut Anklage wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz soll der Spitz nicht nur ungepflegt gewesen, sondern durch Erkrankung der Augen und der Ohren auch nicht mehr in der Lage gewesen sein, seinen Fressnapf zu finden. Micky soll zu diesem Zeitpunkt um die 20 Jahre alt gewesen sein.

Das Veterinäramt nahm den Hund mit, der kurz darauf eingeschläfert wurde. Die Amtstierärztin war im April sowie zum jetzigen Zeitpunkt der Meinung, dass die Erkrankungen von einem Tierarzt behandelbar gewesen wären.

„Dem Hund ging es gut, ich habe das Tier artgerecht gehalten. Micky hatte nur altersgemäße Einschränkungen“, wiederholte der 72-Jährige seine Sichtweise vor Gericht. Sein Anwalt unterstrich: „Es ist nicht nachweisbar, dass die Krankheiten keine natürliche Ursache hatten.“ Das Landgericht erließ nach der Berufungsverhandlung einen Teil der Geldstrafe.

Vor einigen Jahren hatten Dieter S. und sein Spitz Micky schon einmal für Schlagzeilen gesorgt. Im September 2009 ging der Wuppertaler mit seinem Hund auf dem Klingelholl spazieren — ohne Leine. Der Hundehalter fiel zwei Mitarbeitern des Ordnungsamts auf und wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von 75 Euro (plus 28,50 Euro Gebühren) belegt.

Da er sich konsequent weigerte, diese Geldbuße zu zahlen, musste er 2012 eine dreitägige Ersatzhaftstrafe in der Justizvollzugsanstalt Simonshöfchen absitzen.