Hunde zu laut: Frauen wollen nicht zahlen
Amtsgericht muss über Bußgelder entscheiden.
Wuppertal. Zu lautes Hundegebell ist in der kommenden Woche gleich zweimal Thema vor dem Amtsgericht. Grund: Die Stadt hat zwei Wuppertalerinnen wegen Verstoßes gegen das Landesimmissionsschutzgesetz Knöllchen aufgebrummt. Doch die beiden Frauen haben Einspruch eingelegt, was wiederum die Klärung vor Gericht erforderlich macht.
Eine 28-Jährige aus Barmen soll 100 Euro plus Verwaltungsgebühr in Höhe von 23,50 Euro zahlen. Grund: Ihr Hund habe Ende April durch lautes Gebell die Nachbarschaft „erheblich belästigt“. Als „Tatzeit“ wurde 1.15 Uhr festgestellt.
50 Euro plus Verwaltungsgebühr soll eine 35-Jährige zahlen. Sie habe an einem Abend Anfang März ihren Hund auf dem Balkon ihrer Wohnung auf dem Rott unbeaufsichtigt zurückgelassen. Von dort aus soll der Vierbeiner habe durch andauerndes Kläffen die Nachbarschaft im Hinterhof gestört haben. Als sich die Polizei mit Hilfe eines Schlüsseldienstes Zutritt zur Wohnung verschafft hatte, um den Hund sicher zu stellen, sei die Besitzerin zurückgekehrt.
Laut Ordnungsamt gibt es im Jahr 40 Antibell-Einsätze. Man rücke im Regelfall nur dann aus, wenn es sich um eine permanente Lärmbelästigung handele.