Ikea-Ansiedlung beschäftigt auch die EU-Kommissare

Möbelhaus sieht das Prinzip der Niederlassungsfreiheit gefährdet.

Wuppertal. Das schwedische Möbelhaus Ikea hat bereits 2009 die Europäische Union um Klärung gebeten, ob die Vorgaben der Landesplanungen in einem Bundesland das Prinzip der Niederlassungsfreiheit verletzen. Das noch ausstehende Urteil aus Brüssel wird auch für die geplante Ikea-Ansiedlung von großem Interesse sein. Denn die Planungen für ein Möbelhaus mit einem angeschlossenen Homepark auf dem Gelände der früheren Fertighausausstellung wurden von der Bezirksregierung gestoppt, weil sie nicht den Vorgaben des NRW-Landesentwicklungsplans entsprechen.

Kürzlich hatte die Stadt Wuppertal Klage gegen das Land angekündigt, um Ikea in Wuppertal vor Gericht durchzusetzen.

„Voraussichtlich wird es an den Verwaltungsgerichten schneller zu einem Urteil kommen als über die Europäische Union“, vermutet Stadtdirektor Johannes Slawig. Er geht davon aus, dass in frühestens zwei bis drei Jahren über die Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster entschieden werde. Ob bis dahin die Europäische Union zu einem Urteil gekommen sei und wie die EU dann vorgehen werde, um ihren Willen durchzusetzen, sei noch völlig offen.

Ikea beruft sich gegenüber der EU auf das Prinzip der Niederlassungsfreiheit, das durch die Landesplanung in Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg verletzt werde. Mit der Klärung der Ansiedlung in Wuppertal will Ikea zudem einen Präzendenzfall in NRW schaffen (die WZ berichtete). Strittig ist vor allem die Größe des Homeparks. Hier sei Ikea dem Land in den Verhandlungen sehr weit entgegengekommen, sagt Oberbürgermeister Peter Jung. Den von der Bezirksregierung verhängten Planungsstopp wertet er daher als eine rein politische Entscheidung.