Im Streit um die Zoo-Gaststätten fällt am 24. April das Urteil

Stadt will sich von Pächter trennen. Gütetermin ohne Ergebnis.

Wuppertal. Der Rechtsstreit zwischen der Stadt Wuppertal und dem langjährigen Pächter der Zoo-Gaststätten, der BZ Objektbetriebsgesellschaft mbH & Co KG (BZ OB KG), nähert sich einer Entscheidung. Am Dienstag wurde vom Landgericht Wuppertal ein Spruchtermin für den 24. April angesetzt. Dann soll das Urteil darüber verkündet werden, ob die Kündigung des Pachtvertrages formgerecht erfolgte.

Seit Jahren liegen Stadt Wuppertal und Pächter im Streit. Zum Ende des Jahres lief der Pachtvertrag aus, aber der Pächter erkennt dies nicht an, weil ihm das Kündigungsschreiben nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei. Die Stadt sieht das anders: Als der Pächter zum Jahresbeginn den Gastronomiebetrieb fortsetzte, erhob sie Räumungsklage.

Beim Gütetermin vor dem Landgericht blieb die Einigung beider Parteien am Dienstag erwartungsgemäß aus. Vergleichsvorschäge wurden von beiden Seiten als nicht akzeptabel zurückgewiesen.

„Sehr vieles spricht für die Rechtsauffassung der Stadt“, sagt Stadtsprecherin Martina Eckermann und bezieht sich auf eine Kündigung per Postzustellungsurkunde, die dem Pächter fristgerecht zugestellt worden sei. Trotzdem bestehe wenig Hoffnung, dass es in diesem Jahr noch zu der von der Stadt gewünschten Verbesserung der Gastronomie im Zoo durch einen neuen Pächter komme. Schließlich bestehe für den Pächter die Möglichkeit, vor dem Oberlandesgericht in Berufung zu gehen.

Bis das Urteil dann rechtskräftig wird, könnten noch Monate ins Land ziehen. Monate, in denen zum Beispiel der kleine Eisbär Anori für großen Zulauf und Umsatz sorgen dürfte. Das Selbstbedienungsrestaurant samt Biergarten oberhalb der Arena am Kinderspielplatz wird ohnehin nicht mehr in diesem Jahr gebaut werden können, da die Bezirksregierung in Düsseldorf die Entscheidung bis zum Sommer zurückhält, weil die Stadt zunächst ihre Sparmaßnahmen im Zuge des Stärkungspaktes darlegen muss.