Islamische Gemeinde klagt gegen die Stadt Wuppertal
Wie viele Besucher dürfen in das neue Kulturzentrum? Die Gerichtsverfahren könnten Jahre dauern.
Wuppertal. Der Streit zwischen der islamischen Gemeinde Wuppertal, der Stadt und den Anwohnern der Wittensteinstraße in Unterbarmen eskaliert - die Fronten sind verhärtet. Die islamische Gemeinde will ein Kulturzentrum an der Wittensteinstraße eröffnen und dort die Gläubigen empfangen. Die Gretchenfrage lautet jedoch: Wie viele Gläubige kommen und werden die Anwohner in dem Quartier unzumutbar belästigt?
Dazu gibt es höchst unterschiedliche Aussagen und offenbar wird von mehreren Seiten getrickst. Vorerst haben die Düsseldorfer Verwaltungsrichter die streitbaren Kombattanten vor sich, denn die islamische Gemeinde klagt - aber es ist jetzt schon absehbar, dass dieser Streit noch über Jahre gehen wird.
Nach Auskunft der Stadt hatte die islamische Gemeinde ursprünglich selbst nur einen Bauantrag für 100 Gläubige gestellt. Dafür waren zehn Parkplätze und ein Hausmeisterparkplatz eingeräumt. Dann, so erläutert Stadtsprecherin Martina Eckermann, habe die Gemeinde Widerspruch gegen die Nutzungsbeschränkung eingelegt und die Bezirksregierung die Zahl der Nutzer auf 196 angehoben. Das reicht der islamischen Gemeinde offensichtlich nicht: Sie klagt nach Auskunft der Düsseldorfer Bezirksregierung nun gegen die Stadt auf die Aufhebung der Nutzerbeschränkungen, es geht angeblich darum, dass 500 bis 800 Gläubige in die Wittensteinstraße kommen - und ihre Autos auf nur zehn Parkplätzen Platz finden müssen.
"Nach menschlichem Ermessen hebt das Verwaltungsgericht die Nutzungsbeschränkung nicht auf", prophezeit Eckermann und macht deutlich, dass der Ball eher bei der Bezirksregierung als der Stadt liegt. In Düsseldorf wiederum stellt Axel Sindran, Dezernent der Bezirksregierung für Widerspruchsverfahren, klar, dass die Stadt Beklagte und es für die islamische Gemeinde nicht unbedingt vorteilhaft sei, so sie denn gewönne.
Das hat laut Sindran mit dem Deutschen Baurecht zu tun: Werden mehr als 200 Nutzer für ein Gebäude zugelassen, dann gilt es als Versammlungsstätte - und es müssen andere Fluchtwege und Brandschutzvorrichtungen installiert werden.
Vor zwei Tagen hatte Oberbürgermeister Jung mehrere Beteiligte zu einem klärenden Gespräch eingeladen - aber das Tischtuch scheint zerschnitten. "Das Gespräch ist nicht sehr schön verlaufen", schildert es Gerd Marx, Sprecher der Anwohner. Die Anwohner treten derzeit als sogenannte Beikläger auf, sie werden von einer Bonner Kanzlei vertreten. Marx macht klar: Wir sind hintergangen worden. Die Gemeinde hat auch die Stadtverwaltung reingelegt."
Das sieht Samir Bouaissa, Sprecher der Gemeinde, anders. Er möchte, dass das Kulturzentrum für 300 Besucher nutzbar ist - und sagt, dass das Gebäude durchaus als Versammlungsstätte gebaut worden sei. Da es aber eine Gebetsstätte sei, reichten die 10 Parkplätze aus.