Wuppertal Keine Ermittlungen wegen "Bet-Verbot" an Rau-Gymnasium
Wuppertal. Die Staatsanwaltschaft wird nicht wegen des Bet-Verbots am Wuppertaler Johannes-Rau-Gymnasium ermitteln. „Wir haben die Aufnahme von Ermittlungen abgelehnt“, erklärt Oberstaatsanwalt Wolf-Tilmann Baumert, Sprecher der Wuppertaler Staatsanwaltschaft.
„Es gibt keinen Anhaltspunkt einer Straftat.“
Das Gymnasium war im März bundesweit in die Schlagzeilen geraten, nachdem ein internes Schreiben über die Sozialen Medien in die Öffentlichkeit geraten war. Darin stellt die Schulleitung fest, in letzter Zeit seien vermehrt muslimische Schuler aufgefallen, die deutlich sichtbar beteten und rituelle Waschungen durchführten. Die Schulleitung forderte die Lehrer auf, diese Schüler anzusprechen, sie auf das Bet-Verbot aufmerksam zu machen und die Fälle zu melden.
Die Schule selbst wollte sich dazu nicht öffentlich äußern, sondern intern das Gespräch suchen. Die Bezirksregierung räumte ein, das die Wortwahl unglücklich war. Das Verbot des Betens auf provozierende Art sollte den Schulfrieden sichern. Ein Mann aus Mönchengladbach hatte Anzeige wegen eines Verstoßes gegen die Religionsfreiheit erstattet. So ein Verstoß sei aber kein Straftatbestand, erläutert Baumert die Ablehnung von Ermittlungen. Der Mann hätte sich dafür ans Verwaltungsgericht wenden müssen.