Entscheidung Gericht: Abwahl von Wuppertaler Dezernent Paschalis war rechtens
Wuppertal · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage von Paschalis gegen seine Abberufung abgewiesen.
Die Abwahl des ehemaligen Wuppertaler Dezernenten für Bürgerbeteiligung Panagiotis Paschalis ist nicht zu beanstanden: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage von Paschalis gegen seine Abberufung abgewiesen. Er will nun prüfen, ob er in Berufung geht.
Der Vorsitzende Richter erklärte, es sei nicht überprüfbar, aus welchen Gründen der Dezernent abgewählt wurde. Laut Gemeindeordnung müssen keine Gründe angegeben werden und die Abwahl erfolgt ohne Aussprache. „Es soll keine schmutzige Wäsche gewaschen werden“, erklärte der Richter diese Regelung. Genauso sei Paschalis’ Abwahl erfolgt. Und die Abwahl allein zeige, dass das Vertrauensverhältnis zwischen Rat und Dezernent gestört gewesen sei – das sei ein ausreichender Grund für eine Abwahl.
Motive der Ratsmitglieder seien dem Gericht nicht zugänglich
Paschalis hatte argumentiert, die Ratsmitglieder hätten ihn wegen seiner Aufklärungsbemühungen in Sachen ASS – dem Geschäft mit Anmeldungen von Leasing-Autos gegen den Verkauf von Werbe-Aufklebern – abgewählt. Mit der Abwahl sei er dafür bestraft worden, zudem habe die Stadtverwaltung damit das Thema weiter klein halten wollen. Das sei ein Missbrauch der Möglichkeit zur Abwahl.
Welche Motive die Ratsmitglieder hatten, sei dem Gericht aber nicht zugänglich, erklärte der Vorsitzende Richter. „Motive sind im Kopf, das sind keine Tatsachen.“ Er sagte: „Mag sein, dass die Vorgänge um das ASS-Geschäft alles ausgelöst haben. Aber daraus zu folgern, dass der Abwahl allein rechtsmissbräuchliche Motive zugrunde liegen“, könne das Gericht nicht erkennen. Denn um die Abwahl aufzuheben, müsste sie allein aus missbräuchlichen Motiven geschehen sein.
Panagiotis Paschalis (SPD) war im März 2015 vom Rat zum Dezernenten gewählt worden, zuständig für Bürgerbeteiligung, Beteiligungsmanagement bei den Stadttöchtern, E-Government und als Rechtsdezernent. 2016 war er auf das ASS-Geschäft aufmerksam geworden, ließ es rechtlich prüfen. Über die rechtliche Bewertung gab es dann Meinungsverschiedenheiten. Während man bei der Stadt der Meinung war, das Geschäft sei rechtlich tragbar, drängte Paschalis auf weitere Prüfungen und schließlich eine Strafanzeige. Im Frühjahr 2017 wurde Kritik über sein Verhalten bekannt. In einer Sondersitzung im Juni 2017 stimmten 52 Ratsmitglieder für seine Abwahl, damit war die nötige Zweidrittel-Mehrheit gegeben.
Seitdem ist Paschalis freigestellt, erhält aber weiter rund 70 Prozent seines Gehalts – bis zum Ende seiner Wahlperiode 2023. Über soziale Medien äußert sich Paschalis weiterhin zur Stadtpolitik, auch kritisch. Darüber hinaus hat er Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Andreas Mucke (SPD), Kämmerer Johannes Slawig (CDU) und weitere Politiker erstattet. Slawig zeigte ihn wegen Verleumdung an.
Nach dem Prozess erklärte Paschalis: „Die Entscheidung kommt nicht ganz überraschend.“ Als Jurist sei ihm bewusst, wie schwierig der Fall zu beurteilen sei. Er sei aber sicher, dass sein Fall in die schmale Lücke falle, in der eine Abwahl rechtswidrig sei. Denn: „Hätte es das ASS-Geschäft nicht gegeben, wäre ich heute noch Dezernent.“
Oberbürgermeister Andreas Mucke und Stadtdirektor Johannes Slawig bewerteten das Urteil in einer ersten Stellungnahme als „Bestätigung des korrekten Handelns von Rat und Verwaltung“. Es sei aber auch „eine klare Absage“ an von Paschalis „erhobene, haltlose Vorwürfe“ gegen Ratsmitglieder und Verwaltungsmitarbeiter. Diese wiesen sie erneut in aller Form zurück. Mucke kündigte die Einleitung juristischer Schritte zum Schutz der Betroffenen an – „insbesondere im Hinblick auf die nicht hinnehmbare Behauptung, es gebe eine Unrechtsvereinbarung zwischen dem Rechnungsprüfungsamt der Stadt und der Verwaltungsspitze“.
Unabhängig von einer möglichen Berufung werde die Verwaltung die Ausschreibung zur Auswahl eines weiteren Dezernenten auf den Weg bringen. Für welche Bereiche der neue Dezernent oder die neue Dezernentin zuständig sein werde, lege der Rat fest. Kandidaten müssen die Befähigung zum Richteramt oder zum Allgemeinen Höheren Verwaltungsdienst haben.