Justiz Paschalis will ein politisches Zeichen setzen
Am 18. Januar wird die Klage des früheren Beigeordneten gegen die Stadt verhandelt.
Am 18. Januar wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage des früheren Stadtverordneten Panagiotis Paschalis gegen die Stadt Wuppertal verhandelt. Das Urteil wird noch für den gleichen Tag erwartet und dürfte weitreichende Folgen für die Stadt über den Fall hinaus haben. Sollte die Klage von Paschalis abgewiesen werden, müsste die Verwaltung in der Folge ein fünftes Dezernat einrichten, denn zurzeit gehört dem Verwaltungsvorstand kein Volljuristen an. Das hat die Bezirksregierung angemahnt und damit die Erwartung verknüpft, dass die Stadt nach dem Urteil in erster Instanz die Verwaltungsspitze entsprechend ergänzt. Wie dieses Dezernat aussehen könnte, da gehen die Meinungen unter den Ratsfraktionen zurzeit noch weit auseinander.
Die Stadt Wuppertal wird am Freitag voraussichtlich durch ein Anwaltsbüro vertreten sein, während Panagiotis Paschalis im Gerichtssaal anwesend sein will. „Ja natürlich, das ist mir wichtig“, sagt der frühere Beigeordnete für Bürgerbeteiligung und Beteiligungssteuerung, der im Juni 2017 vom Rat der Stadt mehrheitlich abgewählt worden ist. Das ist bei Wahlbeamten möglich.
Strittig sind die Gründe seiner Abwahl. Paschalis sieht sich als Opfer einer Verschwörung, die dazu dienen sollte, die Aufdeckung des sogenannten ASS-Skandals zu verhindern. Dabei geht es um ein dubioses Gegengeschäft bei der Zulassung von Fahrzeugen einer Bochumer Marketingagentur in Wuppertal in den Jahren 2004 bis 2016. Dem hält die Stadt entgegen, dass Paschalis aus dienstlichen Gründen vom Rat abgewählt worden sei. Das sei durch Protokolle der Ratssitzungen zu belegen.
Paschalis und Stadt schließen nicht aus, in die Berufung zu gehen
„Die Möglichkeiten eines Wahlbeamten gegen eine Abwahl gerichtlich vorzugehen, sind begrenzt, da der Verlust des Vertrauens zur Abwahl ausreicht. Wenn Wahlbeamte vor Gericht gehen, sind ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klage gering, aber mir geht es in diesem Fall um mein Amt und die Besonderheit des Falles. Ich möchte auch politisch ein Zeichen setzen“, sagt Paschalis.
Im Falle, dass er vor dem Verwaltungsgericht obsiegen werde, sei die Abwahl rechtswidrig. Welche persönlichen Konsequenzen er aus diesem Urteil dann ziehen werde, lässt Paschalis offen. Falle das Urteil in seinem Sinne aus, dann müsse der Stadtrat die entsprechenden Konsequenzen ziehen. „Wird die Klage abgewiesen, dann werde ich das Urteil daraufhin prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Berufung gegeben sind“, sagt Paschalis.
Im Rathaus geht niemand davon aus, dass die Uhren wieder zurückgestellt werden. Zumal das Dezernat für Bürgerbeteiligung nach der Abwahl von Paschalis aufgelöst und dessen Aufgaben auf andere Dezernate verteilt wurden. „Ich erwarte, dass die Stadtverwaltung in die Berufung geht, sollte der Klage stattgegeben werden“, sagt der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Müller und schließt eine weitere Zusammenarbeit mit Paschalis kategorisch aus.
„Die Suche nach der fünften Dezernentin oder dem fünften Dezernenten wird beginnen, auch wenn Paschalis in Berufung gehen wird“, sagt Stadtdirektor Johannes Slawig. Slawig hatte gegen Paschalis zu Beginn des Jahres eine Unterlassungserklärung erwirkt. Paschalis hatte Slawig in Zusammenhang mit dem ASS-Skandal als „Beschuldigten“ bezeichnet. Paschalis erklärte sich am 4. Januar über seinen Rechtsanwalt bereit, diese Behauptung in Zukunft zu unterlassen.
Johannes Slawig stellte Mitte Dezember Strafanzeige gegen Paschalis. Er wirft dem Ex-Dezernenten „üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens“ vor.
Panagiotis Paschalis hatte im Herbst Strafanzeige gegen Oberbürgermeister Andreas Mucke, Stadtdirektor Johannes Slawig, zahlreiche Politiker und Mitarbeiter des Rechnungsprüfungsamtes gestellt und gegen sie in Zusammenhang mit dem ASS-Geschäft eine Reihe von Vorwürfen erhoben.