Kommunalwahl steht unter besonderen Vorzeichen „Zahl der Briefwähler wird sich mehr als verdoppeln“
Die für den 13. September geplante Kommunalwahl in NRW wird unter Berücksichtigung der Corona-Schutzverordnung stattfinden. Letzte Zweifel am Wahltermin beseitigten die Landtagsfraktionen von CDU, SPD und FDP mit einem gemeinsamen Gesetzesentwurf.
Aufgabe der örtlichen Wahlbehörden – so auch in Wuppertal – wird nun die Umsetzung der darin enthaltenen Übergangsvorschriften sein. Diese betreffen zum Beispiel die Wahllokale. Zum jetzigen Zeitpunkt ist fraglich, ob wie bisher 31 Alteneinrichtungen in der Stadt als Wahllokale genutzt werden können.
In Wuppertal sind rund 270 000 Einwohner zur Wahl aufgerufen. Wahlberechtigt sind alle Bürger deutscher Nationalität und alle EU-Ausländer ab 16 Jahren. Am Wahlsonntag, 13. September, oder vorab schon in einer Briefwahl, können sie drei Kreuzchen machen: zur Oberbürgermeisterwahl, zur Wahl der Stadtverordneten in 33 Kommunalwahlbezirken sowie zur Wahl der Bezirksvertreter in zehn Stadtbezirken.
Oliver Pfumfel, Leiter des Amtes für Statistik und Wahlen, geht nach dem aktuellen Stand der Corona-Pandemie davon aus, dass Wahllokale in Alteneinrichtungen nur dort eingerichtet werden können, wo es vom Pflegebetrieb getrennte Gebäude gibt. „Der Gesetzesentwurf gestattet es, die Einteilung von Stimmbezirken von 2500 auf 5000 Einwohner zu verdoppeln, aber diese Option ist nach unserer Einschätzung so kurzfristig nicht mehr umzusetzen“, sagt Oliver Pfumfel.
Den Zeitdruck erhöhe, dass die Parteien nun bis zum 48. Tag vor der Wahl anstelle des 59. Tages vor der Wahl ihre Wahlvorschläge einreichen können. „Das ist im Sinne der kleineren Parteien nachvollziehbar, die es in der Coronakrise schwerer haben, für jeden Stimmbezirk bei der Ratswahl oder für die Bezirksvertretungen Kandidaten zu finden, aber für die Wahlbehörde wird die Zeit sehr knapp“, so Pfumfel.
Die 270 000 Wahlunterlagen müssen in 44 verschiedenen Variationen gedruckt und kuvertiert werden. Der Stimmzettel für die Oberbürgermeisterwahl ist für alle Wähler gleich. Bei der Wahl der Stadtverordneten gibt es 33 Stimmbezirke mit unterschiedlichen Kandidatenlisten, zehn verschiedene Stimmzettel sind zusätzlich für die zehn Stadtbezirke beziehungsweise Bezirksvertretungen erforderlich. Bei den jüngsten Wahlen gingen bei der Stadt rund 30 000 Anträge auf Briefwahl ein – mit steigender Tendenz. „Ich gehe davon aus, dass sich durch die Coronakrise der Anteil der Briefwähler mehr als verdoppeln wird“, sagt Pfumfel.
Probleme könnte es bei der Rekrutierung freiwilliger Wahlhelfer in Coronazeiten geben. Doch daran werde die Kommunalwahl nicht scheitern, denn bei einem personellen Engpass können städtische Beamte als Wahlhelfer verpflichtet werden. „Das ist aber meines Wissens seit mehr als 25 Jahren nicht erforderlich gewesen.“
Der Gesetzentwurf sieht vor, gegebenenfalls den Zutritt zu den Wahlräumen zu regulieren, Mindestabstände von 1,5 Metern einzuhalten und Glastrennwände zwischen Wahlvorstand und Wählern aufzubauen. Für den Wahlvorgang schlägt Pfumfel vor, aus Gründen der Hygiene den eigenen Kugelschreiber mitzubringen.