Lkw-Fahrer vor Gericht: Wendemanöver im Blumenbeet

Unterschiedliche Schilderungen: Zeugen sprachen von Fahrerflucht — Angeklagter erhielt Strafbefehl über 1500 Euro.

Foto: Daniel Reinhardt

Niedersprockhövel/Hattingen. Wenn Fahrerflucht vor Gericht Thema ist, fallen die Aussagen selten übereinstimmend aus. So auch am Freitagvormittag im Hattinger Amtsgericht, wo sich die Frage stellte, ob ein rumänischer LKW-Fahrer seinen Unfall in Niedersprockhövel bemerkt hat oder nicht. Er selbst bestritt in der Verhandlung vehement, etwas mitbekommen zu haben, als er mit seinem Sattelzug Anfang September an der Eickerstraße in ein Blumenbeet geraten war. Dort hatte er in einer Privateinfahrt wenden wollen und Blumen sowie Begrenzungssteine mitgenommen. 500 Euro Sachschaden waren dabei entstanden.

„An dem Tag war da Stadtfest, sodass die ganze Hauptstraße gesperrt war. Deshalb musste ich dort wenden“, ließ der 62-jährige Rumäne über seine Dolmetscherin übersetzen. Zuvor sei er bereits eine Stunde lang durch verschiedenste Nebenstraßen geirrt und mehrere Umwege gefahren, um irgendwie zu seinem Abladeort am Netto-Markt zu gelangen. „Keiner hat mir etwas gesagt. Ich habe da nichts bemerkt und niemanden gesehen“, beteuerte der Berufsfahrer, erst durch den Bescheid der Staatsanwaltschaft auf den Unfall aufmerksam geworden zu sein.

Die geladenen Zeugen — zwei Anwohner der Eickerstraße — sahen dies jedoch gänzlich anders. „Ich habe ihm lautstark zugerufen, dass er hier etwas kaputt gemacht habe und aussteigen solle. Zuvor hatten auch andere Leute schon gerufen“, berichtete ein 54-jähriger Anwohner und ergänzte: „Er muss mich gehört haben, hat mich sogar aus seinem Fenster heraus angeguckt. Doch dann ist er einfach mit Tempo davongefahren.“

Mit ähnlichen Schilderungen beschrieb das Szenario die 76-jährige Besitzerin des Grundstücks, die von Nachbarn mit den Worten „Der hat hier alles kaputt gefahren“ auf das folgenreiche Wendemanöver aufmerksam gemacht worden war. „Mehrere Leute haben ihm zugerufen und wild gestikulierend gezeigt, dass er stehen bleiben soll“, erinnert sich die Rentnerin, die sich eigentlich auf einen gemütlichen Stadtfest-Bummel gefreut hatte. „Er hat mich im Spiegel gesehen. Doch dann hat er richtig Gas gegeben.“

Der Unfallverursacher berief sich indes auf die Lautstärke seines Motors und seine eingeschränkten Deutschkenntnisse. Trotz der übereinstimmenden Zeugenaussagen breitete der einschlägig vorbestrafte Mann seine Unwissenheit beteuernd immer wieder beide Arme aus und blieb bei seiner Version.

Erst als der Staatsanwalt sein Plädoyer gehalten und eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro und ein dreimonatiges Fahrverbot beantragte, lenkte der Fahrer doch noch ein und folgte dem Hinweis der umsichtigen Richterin, seinen Widerspruch noch immer zurücknehmen zu können. So tritt nun der ursprüngliche Strafbefehl über 1500 Euro und eine einmonatigen Fahrsperre in Kraft.