Corona und Sport Beim Sportbetrieb für Erwachsene gilt ab Freitag nur noch 3G
Wuppertal · Mit der neuen Coronaschutzverordnung treten ab dem 4. März auch weitere Erleichterungen für den Sportbetrieb in Kraft. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren fallen Beschränkungen ganz weg.
Mit der neuen Coronaschutzverordnung des Landes NRW, die an diesem Freitag in Kraft tritt und vorerst bis 19. März gilt, ergeben sich auch für den Sportbetrieb einige Erleichterungen. Darauf weist der Stadtsportbund hin. So fallen Zugangsbeschränkungen (3G, 2G, 2Gplus) für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ganz weg. Für die gemeinsame sowie die gleichzeitige Sportausübung drinnen oder draußen sowie den Besuch von Sportveranstaltungen mit weniger als 1000 Zuschauern gilt die 3G-Regelung (geimpft, getestet oder genesen). Das heißt, der Zugang ist nun auch nicht immunisierten Personen möglich, die einen gültigen negativen offiziellen Schnelltest vorweisen können. Als genesen im Sinne der Coronaschutzverordnung gilt, wer nachweist, dass eine positive Testung auf eine Infektion mit dem Coronavirus durch einen PCR-Test erfolgt ist, bei dem die Abnahme des positiven Tests mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt. Basisschutz-Maßnahmen wie Maskenpflicht, Abstandsgebot und Hygieneregeln bleiben bestehen.