Lockerungen für den Sport abhängig von Inzidenz Halle Nevigeser Straße vor der Übergabe
Wuppertal · Die Vierfachsporthalle wird am 26. Mai an die Stadt übergeben und soll ab Juni zunächst dem Schulsport zur Verfügung stehen. Weitere Lockerungen für den Freizeit- und Vereinssport sind inzidenzabhängig. Wir geben einen Ausblick.
Die neue Vierfachsporthalle an der Nevigeser Straße ist fertig. Sie soll am 26. Mai offiziell an die Stadt übergeben werden und dem Schulsport ab Juni zur Verfügung stehen. In der Halle wird am 26. Mai die nächste Sportausschusssitzung stattfinden. Die Mitglieder dürfen sich zuvor einen Eindruck von den neuen Räumlichkeiten verschaffen. Wann auch der Vereinssport in den Genuss der neuen Halle kommt, die unter anderem für Rollkunstlauf und Fechten spezielle Möglichkeiten bietet, hängt entscheidend davon ab, ob und wie schnell sich die Corona-Infektionszahlen weiter nach unten entwickeln.
Bei einem Corona-Inzidenzwert (Infektionen binnen sieben Tagen pro 100 000 Einwohner) über 50 bleibt Hallensport für Berufssportler, Studenten, und Absolventen erlaubt, unter 165 auch für den Schulsport. Bis zu einem Inzidenzwert von 100 greift die Bundesnotbremse, darunter die Coronaschutzverordnung NRW, die an diesem Freitag novelliert wurde. „Wir werden alle Vereine aber zusammen mit dem Stadtsportbund noch rechtzeitig informieren, bevor etwas für Wuppertal dann wirklich in Kraft tritt“, so Sportamtsleiterin Alexandra Szlagowski. Hier ein Ausblick abgeleitet aus der neuen Coronaschutzverordnung NRW. Die Regelungen würden frühestens in Kraft treten, wenn der Grenz-Inzidenzwert an fünf Werktagen in Folge unterschritten wird.
Drinnensport
Hallensport (außer im Profibereich) ist nach jetzigem Stand erst wieder ab einem Inzidenzwert unter 50 erlaubt. Kontaktsport auch dann nur mit zehn Personen aus drei verschiedenen Haushalten mit Test und Rückverfolgbarkeit. Kinder bis einschließlich 14 Jahren zählen dabei nicht. Bei kontaktfreiem Sport gibt es keine Personenbegrenzung mehr, es muss aber zuvor ein Test gemacht und eine Rückverfolgung gewährleistet werden. Das würde dann wohl auch für Fitnessstudios gelten. Rehasport gemäß Paragraf 64 SGB (u.a. zwingend ärztlich verordnet), wäre schon ab einer Inzidenz unter 100 erlaubt.
Bäder
Freibäder können bei einer Inzidenz unter 100 für den Sportbetrieb geöffnet werden - mit Personenbegrenzung und Testpflicht. Anfängerschwimmschulung ist dann wieder mit bis zu 20 Kindern im Freibad erlaubt, in Hallenbädern mit bis zu fünf. Die Liegewiese dürfte erst ab einer Inzidenz unter 50 geöffnet werden mit Test und Personenbegrenzung (eine Person pro 7 qm).
Draußensport
Ab Inzidenz unter 100 darf er kontaktfrei mit bis zu 20 Kindern einschließlich 14 Jahre und zwei Aufsichtspersonen auf Sportfreianlagen und im öffentlichen Raum (Parks) betrieben werden. Ohne Altersbegrenzung gilt das für bis zu 20 Personen nur auf Sportfreianlagen - was etwa für Fußballvereine interessant werden kann. Bei Inzidenz unter 50 dürfen Sport ohne und mit Kontakt unabhängig von Alter und Personenzahl betrieben werden.