Prozess Maschinenpistole im Kleingarten: Geldstrafe für 47-Jährigen
Wuppertal · Der Angeklagte erklärte, er habe die Waffe samt mehr als 500 Schuss Munition gefunden.
Weil er eine Maschinenpistole der tschechischen Armee und mehr als 500 Schuss Munition mindestens kurzfristig in Besitz hatte, hat das Amtsgericht einen 47-Jährigen zu einer Geldstrafe von 2700 Euro verurteilt. Die Strafe fiel milder aus, weil sich der Angeklagte mit der Waffe schwer verletzt hatte.
Am 3. Januar 2018 hatte der Angeklagte Anwohner am Rande einer Kleingartenanlage in Wichlinghausen um Hilfe gebeten. Er habe sich beim Säubern einer Waffe verletzt, soll er gesagt haben. Eine Nachbarin kümmerte sich um die Wunde des Mannes im Oberbauch, die Polizei wurde geholt. Die fand in der Gartenlaube des Mannes auf einem Tisch eine Maschinenpistole sowie in einer Tonne diverse Päckchen mit Munition unterschiedlicher Kaliber.
Tonne soll im Wald
gelegen haben
Am Donnerstag musste sich der Gartenbesitzer wegen Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Waffengesetz vor dem Amtsgericht verantworten. Er erklärte, er habe Waffe und Munition im nahegelegenen Wald gefunden. Hinter seinem Garten sei ein Weg an einem Bach, dort sei er an Heilig Abend spazieren gegangen: „Da habe ich eine blaue Tonne gesehen.“ Sie habe etwas tiefer im Gebüsch gelegen. „Das sah aus wie Sperrmüll. Ich dachte, die kann man noch benutzen.“ Er habe sie mitgenommen, weil er sie zum Regensammeln verwenden wollte.
Die Tonne sei schwer gewesen, er habe Sand in ihr vermutet. In der Laube habe er den Deckel geöffnet, in der Tonne die in Lappen eingewickelte Waffe gefunden. Die habe er aber nicht für echt gehalten, sondern für eine Spielzeugwaffe oder eine Dekowaffe. Er habe sie zurück in die Tonne gelegt, diese wieder verschlossen.
Erst Anfang Januar sei er auf dem Weg zur Spätschicht wieder mal in seinen Garten gegangen und habe sich den Fund näher angesehen. „Ich wollte sehen, was das ist.“ Als er die Waffe in der Hand hatte, habe sich plötzlich ein Schuss gelöst. „Ich war schockiert.“ Die Kugel hatte ihn an der Hand gestreift, dann im Oberbauch getroffen. „Toi, toi, toi, habe ich noch gelebt“, sagte der Angeklagte. Der Darm sei getroffen gewesen, ihm habe ein Stück davon entfernt werden müssen. Bis heute nehme er Schmerzmittel.
Sein Verteidiger betonte, sein Mandant habe keine Ahnung von Waffen, habe daher auch nicht erkannt, dass es sich um eine echte Waffe handelte. Deshalb könne man ihm auch nicht vorwerfen, die Waffe nicht bei der Polizei gemeldet zu haben. Als er die Gefährlichkeit erkannt hatte, sei er schon verletzt gewesen. Er plädierte daher auf Freispruch.
„Die Einlassung ist
nicht überzeugend“
Allerdings hatte der Angeklagte den Nachbarn, die sich nach dem Schuss um ihn kümmerten, erklärt, er habe sich beim Säubern einer Waffe verletzt. Und die Polizei hatte damals ins Protokoll aufgenommen, dass er von einer Maschinenpistole gesprochen hatte. Außerdem hatte er einen Nachbarn in die Laube geschickt. Laut Polizeiprotokoll von damals mit dem Auftrag, die Waffe zu entsorgen und die Laube sauber zu machen. Der Nachbar berichtete vor Gericht: „Er sagte so etwa wie ,Schmeiß den ganzen alten Mist weg!’“ Das hatte er aber nicht getan, sondern die Tür wieder abgeschlossen.
Das Gericht glaubte dem Angeklagten nicht, dass er Waffen und Munition gefunden hat: „Wir halten die Einlassung nicht für überzeugend“, sagte der Vorsitzende Richter. „Wer sollte eine scharfe Maschinenpistole in einer blauen Regentonne im Wald abstellen?“ Es sei auch nicht plausibel, dass der Angeklagte die schwere Tonne in seinen Garten bringt, ohne in sie hinein zu sehen.
Zweifel erregte auch der Fund von drei leeren Patronenhülsen im Auto des Angeklagten. Der hatte gesagt, er habe heruntergefallene Hülsen in seiner Laube aufgehoben und in seine Jacke gesteckt, dann wohl im Auto verloren. Dass er den Nachbarn auch seinen Autoschlüssel gab, hatte er damit begründet, dass die den Schlüssel seiner Frau geben sollten. Nach Ansicht des Gerichts hat er gewollt, dass die Nachbarn das Auto säubern oder verstecken, weil er Waffen und Munition wohl darin transportiert habe. Und schließlich sei nicht glaubhaft, dass er die Waffe für Spielzeug oder eine Dekowaffe gehalten habe.
Weil der Mann nicht vorbestraft ist, sich selbst verletzt hat und dadurch seine Straftat erst bekannt wurde, ging das Gericht von einem minderschweren Fall aus und verhängte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, die nicht im Vorstrafenregister auftauchen wird.