Justiz Millionen-Korruption beim Bau: Prozess in Wuppertal geplatzt

Wuppertal · Das Landgericht lehnt einen Prozess ab. Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein. Allein der Hauptangeklagte soll für einen Schaden von 36 Millionen Euro mitverantwortlich sein.

Im Landgericht Wuppertal hätte der Prozess stattfinden sollen.

Foto: dpa/Bernd Thissen

Sie sollen über Strohfirmen Rechnungen für nicht geleistete Arbeit ausgestellt, diese dann gewinnbringend verkauft haben. Sechs Personen hatte die Staatsanwaltschaft angeklagt, allein der Hauptangeklagte sollte für einen Schaden von 36 Millionen Euro mitverantwortlich sein. Doch das Landgericht will keinen Prozess führen: Es lehnte am Mittwoch die Eröffnung des Hauptverfahrens ab und entließ die Angeklagten aus der Haft.

Laut Anklage machten die fünf Männer und eine Frau mit sogenannten Rechnungskäufen Geld. Dabei verkauften sie Rechnungen für Bautätigkeiten mit einer Provision von mindestens fünf Prozent an Dritte. Die Rechnungen verlangten allerdings Geld für Leistungen, die tatsächlich nie erbracht wurden.

Für diese Geschäfte sollen sie in wechselnder Beteiligung Strohmannfirmen im Baugewerbe gegründet haben, die jeweils nur wenige Monate aktiv waren, sich aber in dieser Zeit um einen seriösen Schein bemühten. Die aus dem Ausland nur für die Firmengründung eingereisten Geschäftsführer sollen anschließend wieder zurückgekehrt und für inländische Behörden nicht mehr greifbar gewesen sein. Formal bei den Strohmannfirmen Angestellte sollen tatsächlich nicht dort, sondern bei den Abnehmerfirmen beschäftigt gewesen sein.

Jetzt muss das Oberlandesgericht entscheiden

Die zuständige Kammer beim Landgericht ist der Auffassung, dass eine Verurteilung aufgrund der bisherigen Ermittlungen nicht hinreichend wahrscheinlich ist. Sie glaubt zwar, dass die Angeklagten an dem System des Rechnungsverkaufs mitgewirkt haben. Sie hat aber Zweifel an der von der Staatsanwaltschaft ermittelten Schadenshöhe, diese sei falsch berechnet worden. Die Kammer kritisiert die Staatsanwaltschaft zudem dafür, auch auf Hinweise hin nicht nachermittelt zu haben.

Die Staatsanwaltschaft hat bereits Beschwerde eingelegt. „Wir sind überzeugt, dass wir ordentlich ermittelt haben und dass die Beweise ausreichend sind“; erklärt Wolf-Tilman Baumert, Sprecher der Staatsanwaltschaft.

Über die Beschwerde muss jetzt das Oberlandesgericht in Düsseldorf entscheiden.