Gericht Mittwoch beginnt der Prozess um Messerangriff am Wuppertaler WDG

Wuppertal · 17-jähriger Schüler ist wegen versuchten Mordes in vier Fällen angeklagt – wegen der Tat war Amokalarm ausgelöst worden

Foto: Daniel Neukirchen

Am morgigen Mittwoch beginnt vor dem Landgericht der Prozess wegen des Messerangriffs am Wilhelm-Dörpfeld-Gymnasium im 22. Februar dieses Jahres: Ein 17-jähriger Schüler des Gymnasiums muss sich wegen versuchten Mordes und Körperverletzung in vier Fällen verantworten. Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Schüler soll am 22. Februar gegen 9.50 Uhr im Aufenthaltsraum der Oberstufe nacheinander mit einem Klappmesser auf vier Mitschüler eingestochen haben. Laut Anklage hatte er dabei die Absicht, diesen tödliche Verletzungen zuzufügen. Die Geschädigten sollen Stich- und Schnittverletzungen am Hals oder am Kopf erlitten haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 17-Jährige die Taten in einem Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen hat.

An der Schule wurde damals Amokalarm ausgelöst, die Schüler schlossen sich in ihren Klassenräumen ein. Einem Lehrer soll es gelungen sein, den 17-Jährigen zu entwaffnen. Als die Polizei eintraf, soll der Schüler auf die Beamten losgegangen sein und sie aufgefordert haben, ihn zu erschießen. Diese konnten ihn ohne Waffeneinsatz überwältigen. Weil er verletzt war, kam er in ein Krankenhaus.

Alle übrigen Schüler wurden evakuiert, ein Sondereinsatzkommando durchsuchte die Schule nach einem möglichen Mittäter, fand aber nichts. Die vier verletzten Schüler wurden noch am gleichen Tag aus dem Krankenhaus entlassen.

Der 17-Jährige soll dem Lehrer einen Zettel gegeben haben, auf dem er sich zu der Tat bekennt. Das Schreiben ließ die Staatsanwaltschaft eine psychische Erkrankung vermuten.

Die Hauptverhandlung findet vor der 3. großen Strafkammer als 1. Jugendkammer des Landgerichts statt. Vorgesehen sind zunächst zehn Verhandlungstage bis zum 4. Oktober. Die Hauptverhandlung ist von Gesetzes wegen nicht öffentlich, weil der Angeklagte noch jugendlich ist.