Justiz Mord am Ehepaar Springmann: Anklage noch nicht in Sicht

Der Enkel (25) des getöteten Paares und sein Bekannter (44) sitzen seit einem Monat in U-Haft.

Foto: Stefan Fries

Wuppertal. Seit knapp einem Monat sitzen der Enkel (25) des Unternehmerpaars Springmann und dessen Bekannter (44) in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft verdächtigt sie, Christa (88) und Enno (91) Springmann ermordet zu haben. Bis es zu einer Anklage kommt, wird aber noch Zeit vergehen. Nach Auskunft des zuständigen Staatsanwalts Hauke Pahre laufen noch weitere Ermittlungen.

Das Ehepaar war am Montagmorgen, 20. März, in seinem Haus in Ronsdorf tot entdeckt worden. Die Polizei ermittelte intensiv auf dem gesamten Gelände des Anwesens, aber es gab viele Wochen nur wenig weitere Informationen — aus ermittlungstaktischen Gründen, wie Staatsanwalt Pahre immer wieder betonte. Schließlich erklärte die Staatsanwaltschaft, dass die beiden nicht von Einbrechern getötet wurden. Und grenzte den Tatzeitraum auf Sonntag, 19. März, 17 bis 19.30 Uhr ein.

Fast sechs Wochen waren die Springmanns tot, als die Staatsanwaltschaft bekannt gab, dass sie eine Person „aus dem nahen Umfeld“ der Opfer verdächtigt und deren Wohnung durchsucht hat. Es war die des Enkels, wie heute bekannt ist. Es dauerte noch länger, bis öffentlich wurde, dass das Paar erschlagen wurde.

Am 26. Juni nahm die Polizei den 25-Jährigen und seinen Bekannten fest, mit dem er auch geschäftlich verbunden ist. Sie sollen die Tat gemeinsam begangen haben, weil der Enkel fürchtete, von dem erwarteten Erbe in Höhe eines zweistelligen Millionenbetrags ausgeschlossen zu werden. Sein Großvater sei nicht zufrieden mit seinen Studienergebnissen gewesen, habe sich schlecht informiert gefühlt. Der 44-Jährige soll mitgemacht haben, um vom Enkel weiter finanzielle Zuwendungen zu erhalten.

DNA- und Faserspuren am Tatort sollen die beiden belasten. Experten aus ganz Deutschland halfen den Wuppertaler Ermittlern, unter anderem dabei, Spuren des Enkels danach zu unterscheiden, ob er sie als Angehöriger hinterließ oder ob sie etwas mit der Tat zu tun haben. Offenbar sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen.

Die Verdächtigen sind trotzdem bereits in Untersuchungshaft. Dafür muss ein dringender Tatverdacht bestehen. Der U-Haft sind aber Grenzen gesetzt: Nach sechs Monaten muss der Prozess beginnen. Bis dahin muss es eine Anklage geben, die das Landgericht dann auch daraufhin geprüft hat, ob eine Verurteilung wahrscheinlich ist.

Die Länge des Prozesses hängt unter anderem davon ab, ob die Angeklagten die Tat gestehen und wieviele Beweise gegen sie das Gericht prüfen muss. Werden sie wegen Mordes verurteilt, ist von einer lebenslangen Haftstrafe auszugehen.