Hawala-Banking Mutmaßlicher Entführungsfall in Wuppertal: Haupt-Belastungszeuge will nicht mehr aussagen
Wuppertal/Düsseldorf · Das Opfer soll von Männern misshandelt worden sein. Der jetzt abgesagte Prozess war Teil des Komplexes um das kriminelle Netzwerk von Hawala-Bankern.
Ein Prozess vor dem Düsseldorfer Landgericht um eine mutmaßliche Entführung mit Körperverletzung in Wuppertal ist jetzt kurzfristig abgesagt worden. Nach Angaben eines Sprechers des Düsseldorfer Landgerichts macht ein Hauptbelastungszeuge von seinem Recht Gebrauch, nicht auszusagen. Damit werde zunächst nicht mehr gegen den Angeklagten ermittelt. Eigentlich sollte der Prozess am heutigen Mittwoch, 12. April, beginnen.
Ursprünglich wurden dem Angeklagten, einem 35-Jährigen aus Düsseldorf vorgeworfen, einen Mann aus Wuppertal entführt und massiv misshandelt zu haben. Laut Anklage zerrten die Täter das Opfer an der Wuppertaler Kleingartenanlage Schellenbeck-Nord gegen Mitternacht aus dem Auto. Durch dessen Schreie wurden Anwohner aufmerksam, deshalb flohen die mutmaßlichen Täter. Der Wuppertaler erlitt zahlreiche Verletzungen, Hämatome und eine Hirnblutung.
Der Prozess war Teil eines umfangreichen Ermittlungskomplexes um illegale Geldgeschäfte. Im Oktober 2021 hatte es eine große Razzia in 25 Städten gegeben, darunter Wuppertal, 85 Objekte wurden durchsucht, elf Personen verhaftet, vier davon in Wuppertal. Die Ermittler gehen von Geldtransfers in Höhe von 140 Millionen Euro aus. Die Akte der Staatsanwaltschaft führt heute 90 Beschuldigte auf. Einer der Beschuldigten ist auch das Opfer aus dem jetzt abgesagten Fall.
Ab 2016 soll ein internationales Netzwerk unerlaubte Zahlungsdienste durchgeführt, damit auch Geld aus Straftaten gewaschen und Geld für Straftaten zur Verfügung gestellt haben. Die meisten Zahlungen sollen nach dem Prinzip des sogenannten Hawala-Bankings erfolgt sein, hauptsächlich von Deutschland und den Niederlanden aus in die Türkei, nach Syrien und in andere Länder des Nahen Ostens.
Hawala-Banking funktioniert so, dass Kunden Geld in einem sogenannten Zahlungsbüro bar einzahlen, die Empfänger im Zielland das Geld mithilfe eines Codes in einem dortigen Zahlungsbüro abzüglich einer Provision bar erhalten, meist wenige Minuten nach der Einzahlung. Die Geldtransfers erfolgen ohne jegliche Registrierung und Aufsicht durch Behörden, sie sind in Deutschland verboten.
Als Zahlungsbüros sollen in Deutschland und in den Niederlanden Kioske, Juweliergeschäfte oder andere Geschäftslokale gedient haben. Viele Hawala-Kunden sollen Geflüchtete gewesen sein, die ihren Familien Geld schickten, teilweise auch Schleuser bezahlten. Zum Teil sollen mithilfe des Systems auch Erlöse aus dem Drogenhandel ins Ausland transferiert worden sein.
Bei Streitigkeiten sollen die Beteiligten Schläger-Trupps bezahlt haben, die mit Drohungen bis hin zu Todesdrohungen und körperlichen Angriffen Forderungen durchsetzten oder vorgeworfenes Fehlverhalten bestraften.