Nach Angriff auf Kinder: Leinenzwang für die Hunde

Veterinäramt hat auf die Vorwürfe reagiert und einen Verhaltenstest für die Hundeangeboten.

Wuppertal. Für die beiden Hunde, die im Mai 2011 im Wald hinter der Schule Kruppstraße zwei Brüder (7,10) verletzt haben sollen, hat das Bergische Veterinäramt Leinenzwang angeordnet. Bei Zuwiderhandlung droht ein Zwangsgeld. Wie am heutigen Freitag berichtet, muss sich ein 51-Jähriger, der die Hunde im Wald spazieren führte, Mitte Juli wegen fahrlässiger Körperverletzung vor dem Amtsgericht verantworten. Der Wuppertaler hat gegen einen Strafbefehl von 1.800 Euro Einspruch eingelegt.


Laut Strafbefehl sollen die Hunde die Brüder sechs Mal gebissen haben. Dann habe der 51-Jährige — er ist nicht der eingetragene Hundehalter — die Jungen geschützt und die Vierbeiner angeleint. Laut damaligem Polizeibericht wurden die Kinder äußerlich nicht schwerer verletzt. Die Rede war von Prellungen und Schürfwunden. Dem Strafbefehl zufolge wären die Verletzungen „bei entsprechender Beaufsichtigung“ zu vermeiden gewesen.
Im Prozess — die Brüder sind als Zeugen geladen — könnte Aussage gegen Aussage stehen. Wie die WZ erfuhr, war mit dem 51-Jährigen über die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Auflage gesprochen worden. Das habe der Mann ebenso abgelehnt, wie die Zahlung der 1.800 Euro aus dem Strafbefehl.


Das Veterinäramt hat der Halterin angeboten, ihre Vierbeiner — es handelt sich um Berner Sennenhunde — einem Verhaltenstest zu unterziehen. Je nach Ergebnis könnte der Leinenzwang wieder aufgehoben werden. Ansonsten warte man ab, wie das Amtsgericht in dem Fall entscheidet. Fakt ist: In dem Waldstück besteht grundsätzlich kein Leinenzwang.