Neonazi-Demo in Elberfeld: Ein Hassvideo als Hebel zum Verbot?
Die rechtliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen.
Wuppertal. Zur für den 21. September angemeldete Demonstration von Neonazis in Elberfeld und den Forderungen nach einem Verbot hat die Wuppertaler Polizeipräsidentin Birgitta Radermacher am heutigen Donnerstag erneut Stellung bezogen: „Gemeinsam mit Rechts- und Versammlungsexperten werden wir jede Möglichkeit eines Verbotes intensiv prüfen und alle rechtlichen Wege ausschöpfen. Darauf können sich die Wuppertalerinnen und Wuppertaler verlassen“, sagte die Behördenleiterin.
Wie berichtet, gibt es möglicherweise eine rechtliche Handhabe die Neonazi-Demo zu verbieten: Auf einer Internetseite der Demo-Anmelder soll der Song „Tränengasdusche“ eines aus Ostwestfalen stammenden Szene-Rappers veröffentlicht worden sein — im zeitlichen Zusammenhang mit der Anmeldung. Weil im Liedtext offen zur Gewalt bei der Demo in Wuppertal aufgerufen werde, hat die Staatsanwaltschaft Verfahren gegen den Sänger und den Einsteller (Uploader) des Videos eingeleitet.
Offen ist derzeit noch, inwieweit das Ergebnis dieser Strafverfahren Einfluss auf ein Verbot der Demo haben könnte, hieß es am Donnerstag seitens der Polizei.
Wie berichtet, wollen die Anmelder am 21. September — dem Samstag vor der Bundestagswahl — mit 300 Personen in der Elberfelder City demonstrieren. Wie die WZ erfuhr, soll der Hauptbahnhof Start- und Zielpunkt der Demo, die quer durch die Innenstadt führen soll, sein. Experten halten zumindest dieses Szenario für nicht genehmigungsfähig. spa