Neu-Wuppertalerin bemüht sich rechtzeitig um einen Termin und muss trotzdem zahlen
Erst bekam eine Neu-Bürgerin keinen Termin, dann musste sie ein Verwarngeld zahlen.
Wuppertal. Die Versicherungsangestellte Kerstin Möller (Name geändert) ist sauer. Sie ist gerade nach Wuppertal gezogen, bucht per Internet den nächstmöglichen freien Termin beim Einwohnermeldeamt und handelt sich trotzdem ein Verwarngeld in Höhe von 25 Euro ein.
„Bisher habe ich die Berichterstattung über das Wuppertaler Einwohnermeldeamt ein wenig belächelt“, sagt die Neu-Wuppertalerin, die bisher in Wülfrath gewohnt hat. Dort könne man ohne Termin ins Einwohnermeldeamt gehen und sich einfach ummelden. Inzwischen ist ihr das Lachen vergangen.
Am 15. Oktober bezog sie ihre neue Wohnung in Wuppertal. Kurz danach sei sie auf die Internetseite des Einwohnermeldeamts gegangen, um einen Termin zur Anmeldung zu machen. Den ersten freien Termin hätte sie am 3. Dezember haben können, aber der habe mitten am Tag gelegen. „Das geht nicht, ich muss arbeiten.“ Also suchte sie den nächstmöglichen am frühen Morgen. Den habe sie am 11. Dezember gefunden, um 8.40 Uhr.
An dem Tag kam sie sofort an die Reihe, alle Formalitäten wurden schnell erledigt. Dazu gehörte auch die Frage, seit wann sie in Wuppertal wohnt. „Ich habe ehrlich geantwortet“, betont sie. Das brachte ihr das Verwarngeld ein, denn sie hätte sich innerhalb einer Woche nach dem Umzug anmelden müssen — so steht es im Meldegesetz.
Ihr Einwand, sie habe keinen rechtzeitigen Termin im Internet gefunden, zog nicht. „Ich hätte jemanden mit einer Vollmacht schicken oder in ein Bürgerbüro gehen sollen“, berichtet sie. „Ich habe aber niemanden, dem ich eine Vollmacht geben kann.“ Bei den Bürgerbüros habe sie ebenfalls mit Wartezeiten gerechnet. „Ich habe keine Joggingbuxe an, mit der ich stundenlang auf dem Amt warten kann“, empört sie sich.
Dass sie nur sieben Tage Zeit hat, selbst wenn es keinen Termin im Internet gibt, habe sie nicht gewusst: „Ich hatte doch gar keine Chance. Wieso bestrafen die mich dafür?“ Die Frist müsse deutlicher auf der Homepage stehen, findet sie. Inzwischen hat sie diese Information gesehen, aber erst nach weiteren Klicks.
Bei der Stadt sieht man sich bei der Erhebung des Verwarngelds im Recht: „Das ist keine Garstigkeit von uns“, betont Stadtsprecherin Ulrike Schmidt-Keßler. „Wir tun das, weil es der Gesetzgeber so vorschreibt.“ Ab der dritten Woche müsse die Stadt die Verspätung ahnden.
Dass es der 33-Jährigen nicht früher möglich gewesen sein soll, sich anzumelden, kann Schmidt-Keßler nicht glauben. „Es ist nicht jeden Tag voll“, betont sie. Man könne früh morgens oder am langen Donnerstag auch ohne Termin kommen. Die Angestellte hätte auch an der Information um einen Anmelde-Termin bitten können. Damit sei dann dokumentiert, dass sie sich bemüht habe. „So ein Umzug kommt ja auch nicht plötzlich“, ergänzt sie. Da könne man den Termin frühzeitig reservieren. Bei einem gebuchten Termin gebe es keine Wartezeit: „Das geht in der Mittagspause.“