Neue Allgemeinverfügung Das ändert sich für private Treffen in Wuppertal

Wuppertal · Der Krisenstab der Stadt Wuppertal hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, die ab dem 5. November gültig ist. Unter anderem ändern sich die Regeln für Zusammenkünfte in privaten Räumen.

Neue Allgemeinverfügung ab dem 5. November in Wuppertal.

Foto: Fischer, A. (f22)/Fischer, Andreas (f22)

Die neue Verfügung soll bis Ende des Monats gültig bleiben, meldet die Stadt Wuppertal. Zusätzlich zur landesweiten Corona-Schutzverordnung gelten dann folgende Regeln in der Stadt:

  • In den Fußgängerzonen der Innenstädte Barmen und Elberfeld sowie auf der Straße „Wall“ gilt zwischen 7 Uhr und 20 Uhr die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung.
  • Abgabe und Verkauf alkoholischer Getränke ist in der Zeit von 23 Uhr bis 6 Uhr an allen Verkaufs- und sonstigen Abgabestellen verboten.
  • Zusammenkünfte innerhalb des privaten Raums dürfen mit einem weiteren Hausstand, jedoch mit maximal zehn Teilnehmenden, stattfinden.
  • Standesamtliche Trauungen sind mit bis zu 25 Personen zulässig – vorausgesetzt die Räumlichkeiten bieten genug Platz. Im Rathaus Barmen bleibt es aufgrund der Quadratmeterzahl bei maximal sechs Gästen plus Brautpaar und Standesbeamten.
  • Für Beerdigungen gilt eine maximale Teilnehmerzahl von 50 Personen. Eine Genehmigungs- oder Anzeigepflicht besteht nicht.
  • Es wird empfohlen, im öffentlichen Raum grundsätzlich eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
(red)