Priorisierung Novavax wird in Wuppertal an bestimmte Gruppen verimpft

Service | Wuppertal · In Wuppertal wird Novavax zunächst an Personen verimpft, die in Gesundheitsberufen arbeiten. Auch wer eine mRNA-Unverträglichkeit hat, kann den Impfstoff bekommen.

 Novavax wird zunächst an bestimmte Gruppen verimpft.

Novavax wird zunächst an bestimmte Gruppen verimpft.

Foto: dpa/Alastair Grant

Das NRW-Gesundheitsministerium hat Regelungen zur Verteilung des Novavax-Impfstoffs festgelegt. Das Mittel wird zunächst nur in begrenzten Mengen und ausschließlich bei städtischen Impfangeboten zur Verfügung stehen.

Auch in Wuppertal wird der Impfstoff zunächst an Menschen verimpft, die von der einrichtungsbezogenen Impfpflicht betroffen sind. Für diese Berufsgruppen werden zunächst etwa 75 Prozent der verfügbaren Dosen reserviert. Weitere 20 Prozent des zur Verfügung stehenden Impfstoffes von Novavax werden für Personen reserviert, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wird. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen mit dem Novavax-Impfstoff im Abstand von drei Wochen erforderlich.

Wer ist priorisiert? 

  • Personen, die in Gesundheitsberufen arbeiten, sollen sich an ihre Arbeitgeber wenden. Diese werden die Anfragen bündeln. Wer sich selber um einen Termin kümmern will, kann eine E-Mail an impftermin@stadt.wuppertal.de schicken unter Angabe des Arbeitgebers und der Funktion. Die Arbeitsgeberbescheinigung ist zwingend zum Impftermin mitzubringen. Ohne wird keine Impfung durchgeführt.
  • Personen, denen eine Unverträglichkeit in Bezug auf die vorhandenen mRNA-Impfstoffe ärztlich attestiert wurde, werden auch priorisiert geimpft. Dafür ist ein Termin erforderlich. Ohne Nachweis des ärztlichen Attestes wird kein Termin vergeben.
  • Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt durch die Stiko nicht empfohlen. Eine Impfung kann jedoch nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht. 

Nach der Aufhebung der Priorisierung können sich alle anderen Menschen impfen lassen.

(red)